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E&W 07-08/2010
 
Der Fiskus bekommt den Gegenwind des Mittelstandes zu spüren.
16.5.2009
Staatsgarantien: KMU kritisieren neues Gesetz, weil Großkonzerne im Vorteil
Gegen das von Finanzminister Josef Pröll geplante Unternehmensliquiditäts-Stärkungsgesetz (ULSG) formiert sich Widerstand. Stein des Anstoßes ist die versprochene Haftungsübernahme für Kredite von Großunternehmen, wodurch es für Mittelständler künftig noch schwerer sein dürfte, leistbare Finanzierungen zu erhalten.
Da die Haftungsquote des Bundes 30, 50 oder 70% beträgt und die Banken am Risiko teilhaben, werden diese das Geld vor allem jenen Betrieben leihen, so wird befürchtet, für deren Kredite der Staat die Haftung übernimmt.

Der Mittelstand kritisiert außerdem, dass sowohl die Anpassung der Haftungsübernahme für Mikrokredite von bislang 25.000 auf nun 30.000 Euro als auch die Summe als solches zu gering ausfalle. Zudem sei das ULSG ein Beleg dafür, dass das Bankenrettungs-Paket bislang nicht gegriffen habe.

„Bei der Gesetzesvorlage handelt es sich um eine drastische Ungleichbehandlung der Klein- und Mittelbetriebe zu Gunsten der Großkonzerne. Erstere machen jedoch über 80 Prozent der österreichischen Wirtschaft aus und bilden damit das Rückgrat. Anstatt den Kleinen unter die Arme zu greifen, sorgt man für noch mehr Druck", erklärt Peter Ottendorfer, stv. Obmann der Sparte Handel in der Wiener Wirtschaftskammer.

Österreichs KMU sollten daher nicht generell über einen Kamm geschert, sondern bei Förderungen und Kreditvergaben individuell behandelt werden. „Ein Kleinbetrieb mit einem Angestellten und einem Auszubildenden ist anders als eine Firma mit 50 Mitarbeitern. Für Letztgenannte sind 30.000 Euro ein Witz", so Ottendorfer. Zudem seien die zehn Mrd. Euro, die aus dem Bankenhaftungsschirm für Garantien zur Verfügung gestellt werden, zu gering.

Das österreichische Finanzministerium sieht dies freilich anders und verweist darauf, mit dem ULSG „Liquiditätsengpässe von gesunden heimischen Unternehmen zu beseitigen". Als einen Vorteil sieht man, dass nicht neue Mittel zu Lasten des Budgets aufgewendet werden müssen. In der Auskoppelung aus dem bestehenden Bankenrettungsschirm, der dann nur noch über 65 Mrd. Euro an Garantien verfügt, sieht Ottendorfer eine „Mogelpackung".

Ähnlich kritisch wie Ottendorfer beurteilt Thomas Reis, Geschäftsführer der microsolar.at GmbH, das ULSG: „Man braucht nicht das Rad neu zu erfinden. Die Instrumente sind bereits vorhanden und die Fördertöpfe prall gefüllt. Wenn KMU aber erst über eine Bank gehen müssen und nicht direkt wie in Deutschland einen Antrag bei staatlichen Förderbanken stellen können - wie hier zu Lande dem Austria Wirtschaftsservice -, bleibt der Zugang erschwert."

Das ULSG sieht bislang vor, dass Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro sowie einer „gesunden wirtschaftlichen Basis vor der Krise, also vor dem 1. Juli 2008", wie es in einer Aussendung des Finanzministeriums heißt, staatliche Garantien in Anspruch nehmen können. Der hierbei zur Verfügung gestellte Haftungsrahmen pro Unternehmen beträgt maximal 300 Mio. Euro über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren.

Für KMU ist geplant, die Haftungsgrenze für Betriebsmittel-Kredite von einer auf 2,5 Mio. Euro anzuheben. Auch sollen nun nicht mehr nur Investitions- und damit in Verbindung stehende Betriebsmittel-Kredite, sondern auch kurzfristige Überbrückungsgelder mit 80 Prozent behaftet werden können.

Obwohl das Finanzministerium angibt, von Januar bis Mai gegenüber der Vorjahresperiode über das AWS rund zehn Prozent mehr Förderfälle abgewickelt zu haben, sieht Thomas Reis durch unflexible Strukturen die Innovationskraft von vor allem jungen österreichischen Start-ups gefährdet. (pte)