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Donnerstag, 25. April 2024
Für Anlagen auf Gebäuden 5 kWp bis 200 kWp

Photovoltaik: Bundesweite Tarifförderung gestartet

E-Technik | Wolfgang Schalko | 09.01.2018 | |  Archiv

Am heutigen 9. Jänner 2018 um 17:00 Uhr ist die Bewerbung für die Tarifförderung von PV-Anlagen zwischen 5 und 200 kWp angelaufen. Förderanträge können bis 16. Jänner eingereicht werden, wobei für die Reihung der obligatorisch anzugebende Eigenverbrauchsanteil ausschlaggebend ist.

Die Einspeisetarife für Ökostrom aus Photovoltaikanlagen für 2018 sind nun veröffentlicht. Die Einspeisetarife für Ökostrom aus Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von über 5 kWp bis 200 kWp, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:

  • Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2018: 7,91 Cent/kWh
  • Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2019: 7,67 Cent/kWh

Als Investitionförderung für die Errichtung werden zusätzlich 30% der Errichtungskosten (bezogen auf die Engpassleistung der Anlage), höchstens jedoch ein Betrag in Höhe von 250 Euro/kWp gewährt. Der erforderliche Nachweis der Investitionskosten erfolgt durch die Vorlage der Rechnungen über die für die Errichtung notwendigen Kosten an die Ökostromabwicklungsstelle längstens sechs Monate nach Inbetriebnahme.

Förderanträge, die im Zeitraum vom 9. bis zum 16. Jänner 2018 bzw. im Zeitraum vom 9. bis zum 16. Jänner 2019 bei der Ökostromabwicklungsstelle einlangen, werden nach der Höhe des bei der Antragstellung angegebenen Eigenversorgungsanteils gereiht. Bei gleichem Rang entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung.

Allgemeiner Ablauf der Antragstellung

Förderanträge können ausschließlich online über die Homepage der Förderstelle OeMAG (www.oem-ag.at) eingebracht werden. Die Antragstellung via Fax, Post oder E-Mail ist nicht möglich.

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten:

  1. „Ticket“ lösen, um die grundlegenden Daten einzugeben
  2. Frühestens 18 Stunden nach der Ziehung des Tickets kann im zweiten Schritt der Förderantrag vervollständigt werden („Login mit Ticket“). Für diesen zweiten Schritt bleiben 168 Stunden (7 Tage) Zeit. Den genauen Zeitraum für die Vervollständigung des Tickets findet man in der Ticket-Bestätigungsmail bzw. auf dem Bildschirm nach erfolgreicher Ticketziehung.

Die Ökostrom Einspeistarifverordnung 2018 sowie Hilfestellung für Förderanträge findet man auf der Webseite des Bundesverband PV Austria unter www.pvaustria.at/forderungen

Gleich zum Vormerken: Die Investförderung für PV-Anlagen bis 5 kWp sowie für Stromspeicher startet am 12. März um 17 Uhr. Alle Details dazu sind unter www.pvaustria.at/novelle-oekostromgesetz zu finden.

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