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Donnerstag, 28. März 2024
Fakten & Planungshilfe

FEEI-Sparte Licht zeigt Einsparpotenziale des EEffG auf

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 07.02.2017 | Bilder | |  Archiv
Die neue Planungshilfe unterstützt Planer und Architekten dabei, die Effekte aus dem Energieeffizienzgesetz zu veranschaulichen.
Die neue Planungshilfe unterstützt Planer und Architekten dabei, die Effekte aus dem Energieeffizienzgesetz zu veranschaulichen.

Energieeffizienz spielt für Lichtplaner, Raumplaner und Architekten eine immer wichtigere Rolle – vom Einfamilienhaus über öffentliche Gebäude bis hin zu ganzen Gemeinden. Um die wichtigsten Informationen zum Energieeffizienzgesetz (EEffG) für den Technologiebereich Licht übersichtlich bereitzustellen, hat die Sparte Licht im Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) die relevanten Informationen aus dem Gesetz aufgearbeitet und zusammengestellt.

„Vor allem anhand zweier Visualisierungen ist die Energieeinsparung sehr deutlich erkenn- und nachvollziehbarbar“, so Rudi Koch, Sprecher der FEEI-Sparte Licht. „Gerade im öffentlichen Raum sind durch den Einsatz von neuen Lichttechnologien wie LED oder smarten Steuerungen Energieeinsparungen bis zu 80 Prozent möglich, das schlägt sich also spürbar in den kommunalen Budgets nieder“, erklärt Koch.

Grundsätzlich gilt: Je größer die beleuchtete Fläche, desto größer ist das Einsparpotenzial. Vor allem in Bürogebäuden, Nicht-Wohngebäuden und bei Straßenbeleuchtung liegt großes Energieeinsparpotenzial. Welche Maßnahmen für effiziente, moderne Leuchtensysteme genau möglich sind und welche Einsparungen sich aus konkreten Anwendungsbeispielen ergeben, ist besonders für Lichtplaner und Architekten wichtig, um Bauherren und Besitzern von Bestandsimmobilien den Bedarf am Austausch der Beleuchtungstechnik greifbar zu zeigen. Auch für Kommunen sind die möglichen Energieeinsparungen für Straßenbeleuchtungen deutlich erkennbar. Ein Beispiel: Die 10 Lichtpunkte entlang einer Hauptstraße einer kleinen Gemeinde werden mit energieeffizienten LED-Lampen ausgestattet. Über Nacht soll die Beleuchtung durchgehend an geschalten sein. Bei einer jährlichen Brenndauer von 4.100 Stunden kann die Leistung von 70 Watt auf 22 Watt reduziert werden. Die alten Leuchten verbrauchen 2.870 kWh Energie, die neuen Leuchten verbrauchen nur noch 902 kWh im Jahr.

Unternehmen profitieren als Energiesparer doppelt

Unternehmen sparen nicht nur, weil sie nach der Investition in neue Leuchtensysteme weniger Energie verbrauchen, sondern sie können zudem noch die eingesparten Energiemaßnahmen über Handelsplattformen verkaufen. Dabei gilt: Individuelle Maßnahmen können mittels einer Checkliste ihre Handelsfähigkeit überprüft werden.

Als zusätzliche Planungshilfe stellt der FEEI eine Übersicht mit den wichtigsten Kriterien im Bereich LED zur Verfügung, die Lichtplaner bei der Auswahl qualitativ hochwertiger LED-Leuchten unterstützen soll. Die acht Kriterien sind aus Sicht der Sparte Licht für eine objektive Vergleichbarkeit zwingend bei LED Leuchten anzugeben. Das Merkblatt steht online auf www.feei.at/energie#licht als Download bereit.

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