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Samstag, 27. April 2024
Rechtssicherheit für Importeure

Festplattenabgabe: Lösung für die Altlasten

Telekom Multimedia Hintergrund | Dominik Schebach | 07.01.2016 | | 3  Archiv
Zur Beseitigung der Altlasten rund um die Festplattenabgabe konnte das Bundesgremium eine vorläufige Einigung mit den Rechteverwertern erzielen. (Foto: Rolf van Melis/www.pixelio.de) Zur Beseitigung der Altlasten rund um die Festplattenabgabe konnte das Bundesgremium eine vorläufige Einigung mit den Rechteverwertern erzielen. (Foto: Rolf van Melis/www.pixelio.de)

Seit Anfang November 2015 stehen die Tarife für die Festplattenabgabe. Was allerdings fehlt, ist der Rahmenvertrag sowie eine Einigung, wie die Verpflichtungen aus der Vergangenheit abgegolten werden. Hier lagen die Vorstellungen der Verwertungsgesellschaften und Künstlervertreter einerseits und des Handels weit auseinander. Dennoch konnte nun eine Einigung erzielt werden, wie das Bundesgremium in einer Aussendung mitteilte. Wichtig ist dies für die Importeure, denn für diese bestand bisher eine hohe Rechtsunsicherheit.

Die unsichere Situation für die Importeure und den Handel ergab sich durch die „autonomen“ Tarife, die von den Verwertungsgesellschaften veröffentlicht wurden. Diese hatten für Mobiltelefone 2006 sowie für IT-Produkte 2010 ohne Abstimmung mit dem Handel Urheberrechtsangaben eingeführt, was aufwändige Auseinandersetzungen vor Gericht zur Folge hatte, die sich zT noch immer hinziehen.

Vergangenen Dezember konnte das Bundesgremium in Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften nun eine erste Einigung erzielen, die für die betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit herstellen soll. „Die Verwertungsgesellschaften werden Unternehmen, die integrierte Speicher in Mobiltelefonen, Media Tablets, PC, Desktop, Computer, Notebook, SubNotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop, Festplatten als Einzelspeichermedium in Österreich vor dem 1. Oktober 2015 erstmalig in Verkehr gebracht haben und dies wünschen, den Abschluss eines Einzelvertrags URA Alt anbieten“, wie auch Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik mitteilte.

Dazu werden laut Mitteilung des Gremiums folgende Vergütungssätze festgeschrieben:

  • Integrierter Speicher in Mobiltelefonen2,50 Euro
  • Integrierte Speicher in Medien Tablets3,75 Euro
  • Integrierte Speicher in PC, Desktop, Computer, Notebook, SubNotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop5 Euro
  • Festplatten als Einzelspeichermedium – 4,50 Euro

Gleichzeitig wurde die Zeit begrenzt, für die Ansprüche geltend gemacht werden können. Für Mobiltelefone sind die imporiterten Stückzahlen am 1. Jänner 2012 bis 30. September 2015 zu melden. Für die anderen IT-Produkte sind die importierten Stückzahlen ab dem 1. Jänner 2013 bis zum 30. September 2015 zu melden. Ob die einzelnen Importeure diesen Vertrag annehmen wollen, liegt in ihrem eigenen Ermessen. Wer allerdings die Regelung allerdings annehmen will, muss sich dazu bis zum 30. April 2016 entscheiden. Mit der korrekten und fristgerechten Meldung sowie der Zahlung wären dann alle Ansprüche aus der Zeit vor dem Oktober 2015 abgegolten. Sämtliche diesbezüglich laufende Prozesse zwischen dem den Einzelvertrag unterzeichnenden Unternehmen und den Verwertungsgesellschaften würden laut Gremium sofort beendet, jede Seite trägt selbst die bisher aufgelaufenen Rechts- und Beratungskosten.

„Wir glauben, dass wir mit dieser Regelung einen Zustand beenden konnten, der für viele Unternehmen eine immens große Belastung dargestellt hat“, so Krejcik. Die Gespräche werden laut Gremium Mitte Jänner fortgesetzt, um einen endgültigen Abschluss zu erreichen.

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Kommentare (3)

  1. Importeur ist wer importiert

    Und das bedeutet:
    ARA für die Verpackungsrecycling
    URA sobald Speichermedien verbaut sind
    UFH für die Altgeräte Entsorgung

    Ich habe gerade 8 Euro ARA Gebühren für 2015 und muss 82 Euro Mindestbetragszuschlag zahlen. Und das ist noch nett von denen, denn die Mindestpauschale liegt sonst bei 150,- Euro wenn man als „kleiner Händler“ keine Mengenmeldung abgeben will.

    Kleiner Händler – großer Aufwand… 🙁

  2. Ab wann gilt man als Importeur?

    Auch schon als kleiner Händler, der des öfteren Mobiltelefone im benachbarten Ausland gekauft hat um wettbewerbsfähig zu bleiben?

  3. Es macht keinen Spaß mehr,

    Was machen wir in Österreich als Unternehmer falsch!

    Mann muss in Österreich am POS mit dem Kunden schon mehr über Abgaben (URA, ORF- Digital Anteil, Festplatten- Abgabe usw.)
    diskutieren, als über das ursprüngliche Produkt.

    Den Online- Anbietern geht das schon lange am Allerwertesten vorbei
    (sprich Steuerabgaben/Konstrukte Lichtenstein usw.).

    Die Verwertungsgesellschaften sollen sich über die „NOVA“ bei uns kurzfristig freuen.

    Die Schattenseite ist, das die Kunden auf diverse Online Käufe ausweichen werden, die für die Verwertungsgesellschaften nicht greifbar sind; und wir als etablierte Unternehmen die sogenannten „Netto Zahler“ sind.

    Als Trost nur ein Auszug über die weitern
    bereits eingereichten Einreichungen zur Abgaben- Erhöhung:

    Abgabenänderungsgesetz 2015

    Am 16. Oktober wurde ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Biersteuergesetz 1995, das Düngemittelgesetz 1994, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002, das Kriegsmaterialgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, das Produktpirateriegesetz 2004, das Produktsicherheitsgesetz 2004, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Sicherheitskontrollgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tierseuchengesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Umsatzsteuergesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2015 – AbgÄG 2015) in Begutachtung versendet.

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