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Dienstag, 23. April 2024
Bis 600 Quadratmeter

GVO-Novelle entlastet Handels-KMU

Hintergrund | Dominik Schebach | 06.07.2018 | |  Archiv
Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel, begrüßt ausdrücklich die GVO-Novelle. Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel, begrüßt ausdrücklich die GVO-Novelle.

Es ist eine Maßnahme zur Entbürokratisierung. Mit der Novelle der Genehmigungsfreistellungsverordnung (GVO) benötigen Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Größe von maximal 600 Quadratmetern in Zukunft neben der Baubewilligung keine gesonderte gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung mehr.

Bisher fielen Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Größe von 200 Quadratmetern Betriebsfläche unter die Genehmigungsfreistellungsverordnung. Mit der Novelle gilt die GVO übrigens auch erstmals für Unternehmen aus dem Lebensmittelhandel.

Ausdrücklich begrüßt wird die Novelle von der Bundessparte Handel. „Mit der jetzigen Novelle zur so genannten Genehmigungsfreistellungsverordnung hat Standortministerin Margarete Schramböck bewiesen, dass sie die Zeichen der Zeit erkennt: Die Neuerungen befreien eine Vielzahl von Handelsunternehmen in Österreich von unnötigem Ballast“, erklärte Handelsobmann Peter Buchmüller. „Damit ist die Genehmigungsfreistellungsverordnung eine ‚Befreiungsverordnung‘.“

 

 

 

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