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Dienstag, 16. April 2024
Hot!Verdacht wettbewerbswidriger Verhaltensweisen

BWB: Hausdurchsuchung bei Liebherr Hausgeräte

Hausgeräte | Stefanie Bruckbauer | 21.04.2023 | | 14  Unternehmen
Liebherr Hausgeräte in Lienz bekam Besuch von der Bundeswettbewerbsbehörde. Der Grund: „Der Verdacht von wettbewerbswidrigen Absprachen und zwar der Bindung der Wiederverkaufspreise.“

Am 18. April begann die Bundeswettbewerbsbehörde eine Hausdurchsuchung bei Liebherr Hausgeräte in Lienz. Dies wurde gegenüber elektro.at sowohl seitens der BWB, als auch seitens Liebherr bestätigt. „Es besteht der begründete Verdacht von wettbewerbswidrigen Absprachen und zwar der Bindung der Wiederverkaufspreise (sog. vertikale Preisbindung) beim Vertrieb von Kühl- und Gefriergeräten“, erklärt die BWB.

Nach § 1 Kartellgesetz bzw. Art 101 AEUV sind alle Vereinbarungen verboten, die den Wettbewerb verhindern oder beschränken. Insbesondere sind Absprachen über Preise, Einschränkungen der Kontrolle oder der Erzeugung des Absatzes, die Aufteilung von Märkten verboten. Bei Verstößen gegen das Kartellgesetz kann eine Geldbuße bis zu 10% des Gesamtumsatzes eines Unternehmens durch das Kartellgericht verhängt werden.

Statement Liebherr

Auf Nachfrage von elektro.at, gab Liebherr folgendes Statement ab: „Die Firmengruppe Liebherr bestätigt, dass am 18. April 2023 Durchsuchungen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde in den Geschäftsräumlichkeiten der Liebherr-Hausgeräte Lienz GmbH stattfanden. Grund für die Durchsuchungen ist der Verdacht wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Liebherr nimmt die betreffenden Verdachtsmomente ernst und wird offen und uneingeschränkt mit den zuständigen Wettbewerbsbehörden zusammenarbeiten. Weitergehende Informationen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.“

Der Einsatz begann wie gesagt am 18.04.2023 und ist derzeit noch nicht abgeschlossen, wie die BWB gegenüber elektro.at erklärte.

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Kommentare (14)

  1. Heutzutage ist der UVP eher ein Marketing-Gag siehe Lutz mit seinen 77% . Fernab der Realität und am Markt ohnehin nie durchsetzbar, eine „Verarschung des Kunden“. Der UVP ist obgrund der vielfältigen Rabatte nicht einmal mehr ein Richtpreis. Und überhaupt wird es wohl kaum ein Markenprodukt sei es Manner & Co geben, dass nicht in irgendeiner Weise preislich „gesteuert, preislich hingetrimmt“ ist. Einmal hat eben der die Bieraktion, nächste Woche ein anderer. Wenn ein Autohändler seinen neue Kiste auch nur um einen Euro billiger verscherbelt nehmen ihm die Hersteller seinen Stern weg. Dann kann er auf Dacia & Co ohne diese Marke schlecht zu machen umsteigen.
    Und wer hat noch die Zeit unsere Lieferantenverträge mit seinen knapp 100 Seiten auch nur flüchtig durchzulesen. Wenn ich auch nur ein Wort dieser voll von Wettbewerbswidrigkeiten ausgeschmückter Sätze streiche bin ich nicht mehr dabei, sorry – werde ich nicht beliefert. So schaut`s aus im Schneckenhaus.
    Überhaupt müssen wir Fachhändler höllisch aufpassen, dass nicht irgendwann die Hersteller so über uns drüberfahren, dass es keinen Sinn mehr ergibt deren Produkte halbwegs kostendeckend zu verkaufen. Die Autobranche mit seinen Knebelverträgen ist das beste Beispiel dafür. Die Asiaten werden kommen, Autohändler werden totgemacht und die europäische Autoindustrie ist infolgedessen Schnee von gestern. Gleiches kann dem Elektrofachhandel blühen.

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  2. Als österreichische Fachhändler sind wir stolz darauf, dass die europaweit führende Kühl-Gefriergerätemarke Liebherr unser Partner ist.
    Unsere Kunden schätzen Liebherr aufgrund der hohen Qualität sehr und neben bei kann auch der Fachhandel von den Spannen leben.
    Die Repararierbarkeit der Geräte ist sehr hoch und die Ersatzteilpreise sind sehr niedrig.
    Absschließénde Frage: „Muss denn die vom österreichischen Steuerzahler finanzierte BWB gerade unbedingt die einzig noch verbliebene österreichische Haushaltsgerätemarke in quasi Staßi-Manier stürmen?“

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    1. Die BWB musste das Unternehmen so wie Sie es bezeichnen „stürmen“, weil ein österreichischer (Fach)händler Liebherr bei der BWB angezeigt hat. Die werden nicht von sich aus tätig, sondern reagieren auf Anzeigen und stellen erst dann Ermittlungen an. „Fun Fact“: dieser Händler wollte seine Anzeige dann (aus welchen Gründen auch immer) zurückziehen – das geht aber bei der BWB nicht, denn wenn die einmal involviert sind dann nimmt das seinen Lauf.

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  3. Ja ja, der freie Markt ist doch nicht so frei.
    Ein Hersteller der sich bemüht qualitativ hochwertige Ware zu einem vernünftigen Preis zu bieten soll bestraft werden, und der Wegwerframsch wird lustig weiterverscherbelt.
    Kann ich nicht verstehen.

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  4. Hat es immer gegeben und wird es immer geben. Die Preise werden auch vom Konsumenten akzeptiert. Wären diese utopisch würde Liebherr und Co. nichts verkaufen. Nicht zu vergessen, es bleiben für den FH auch Margen, die ein Überleben und auch Geld verdienen garantieren!

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  5. Es ist verwunderlich, dass nach so vielen Hausdurchsuchungen in der Elektrobranche offenbar immer noch viele Händler nicht wissen, was erlaubt ist, und was nicht. Selbstverständlich darf jeder Hersteller unverbindlich empfohlenen Verkaufspreise bekanntgeben, und es macht ja durchaus Sinn, eine Orientierung zu geben, wie ein Produkt positioniert werden soll. Maßnahmen zu setzen, wenn UVPs nicht eingehalten werden, oder Belohnungen, wenn sie eingehalten werden, ist selbstverständlich verboten.

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  6. Somit ist jeder Hersteller oder Vertrieb, wenn er UVP’s in seinen Prospekten angibt, schwerstverdächtig. So ein Schwachsinn ! Was ist z. Bsp. der Handel mit Büchern ?

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  7. Liebherr hat it dem FH exclusive Programm eine wichtige, gute Entscheidung getroffen. Die Händler, die mitmachen und gewisse Kriterien erfüllen, bekommen diese Geräte und eine Gutschrift von LH, um eine für das Überleben als nicht Onliner ausreichende Marge zu realisieren.
    Und wie macht das Miele seit Jahren erfolgreich??

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  8. Jeder Hersteller, der einen „unverbindlich empfohlenen Verkaufspreis“ in eine Preisliste oder ein Prospekt schreibt, ist im Grund schon mal verdächtigt „Absprachen über Preise“ durchzuführen und sich „Non-Box-Movers“ an diese Preise halten….

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