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Samstag, 20. April 2024
Unerlaubte staatliche Beihilfen

EU verlangt von Apple 13 Mrd Steuer-Nachzahlung

Telekom Hintergrund | Dominik Schebach | 30.08.2016 | Bilder | | 1  Archiv
Die EU hat Apples irische Steuer-Konstruktion als unerlaubte staatliche Beihilfe eingestuft. Der IT-Konzern muss nun 13 Mrd Euro an Steuern nachzahlen. Die EU hat Apples irische Steuer-Konstruktion als unerlaubte staatliche Beihilfe eingestuft. Der IT-Konzern muss nun 13 Mrd Euro an Steuern nachzahlen.

Der Steuer-Deal zwischen Irland und Apple stellt eine unerlaubte staatliche Beihilfe dar. Das gab die EU-Kommission heute bekannt. Der IT-Konzern soll nun 13 Mrd Euro an Steuern nachzahlen. Apple will gegen die Entscheidung berufen.

Die Mitgliedstaaten dürfen einzelnen Unternehmen keine steuerlichen Vergünstigungen gewähren. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig“, erklärte dazu die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. „Die Kommission gelangte bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass Irland Apple unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat, aufgrund derer Apple über viele Jahre erheblich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Diese selektive steuerliche Behandlung ermöglichte es Apple im Jahr 2003 auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven Körperschaftsteuersatz von nur 1 % zu zahlen. Bis 2014 ging dieser Steuersatz weiter auf 0,005 % zurück.“

Seit 2014 untersucht die EU-Kommissionzwei die zwei Steuervorbescheide der irischen Finanzbehörden, aufgrund derer Apple seine Steuerlast künstlich verringert hätte. Die Regelungen gehen bis ins Jahr 1991 zurück. Die Methode von Apple ist innovativ: Alle von Apple in Europa erwirtschafteten Gewinne wurden einer von zwei Apple-Gesellschaften in Irland zugewiesen. Dieser wiederum leiteten die Gewinne intern an einen „Verwaltungssitz“ weiter, womit sie gemäß irischem Steuerrecht bis 2014 in keinem Land besteuert wurden. Diese Verwaltungssitze bestanden allerdings nach Ansicht der EU-Kommission nur auf dem Papier und hätten keine derartigen Gewinne eriwrtschaften können. Dass die irischen Behörden dies akzeptierten, stellt nach Auffassung der Kommission eine unerlaubte staatliche Beihilfe dar, weil Apple damit einen wesentlichen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen hatte, die ebenfalls in Irland ihren Sitz hatten.

Die Kommission kann die Rückforderung unzulässiger staatlicher Beihilfen für einen Zeitraum von zehn Jahren vor ihrem ersten Auskunftsersuchen anordnen, das in diesem Fall auf das Jahr 2013 zurückgeht. Irland muss nun die Steuern von bis zu 13 Mrd. EUR, die Apple für die Jahre 2003 bis 2014 in Irland nicht entrichtet hat, zuzüglich Zinsen zurückfordern. Sollten andere Länder auf der Grundlage ihrer nationalen Steuervorschriften von Apple für den genannten Zeitraum mehr Steuern auf die von den beiden Unternehmen erwirtschafteten Gewinne erheben, so würde dies den von Irland zurückzufordernden Betrag verringern.

Apple will gegen die Entscheidung der Kommission berufen. Und auch das US-Finanzministerium hat sich schon in den Konflikt eingeschaltet. Die Amerikaner werfen der Kommission vor, dass diese US-Konzerne benachteilige und besonders verfolge.

Bilder
Das System Apple. Die Gewinne aus dem Geschäft in Europa wurden einem fiktiven Verwaltungssitz zugewiesen und blieben damit unversteuert.
Das System Apple. Die Gewinne aus dem Geschäft in Europa wurden einem fiktiven Verwaltungssitz zugewiesen und blieben damit unversteuert.
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Kommentare (1)

  1. Da bin ich schon sehr gespannt

    ob das Ganze nicht nach längerer Zeit dann im Sand verläuft. Den Überweisungsbeleg werden wir vermutlich nie zu Gesicht bekommen. Die Amis werden denen was pfeifen.

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