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Freitag, 29. März 2024
Unterstützung für PV-Kleinanlagen spät aber doch gestartet

PVA zur Klimafondsförderung: Ein lachendes und ein weinendes Auge

E-Technik | Wolfgang Schalko | 29.05.2018 | Downloads | |  Archiv
Angesichts der gekürzten Fördermittel rät der PV Austria zur raschen Antragstellung bei Errichtung von PV-Anlagen. Angesichts der gekürzten Fördermittel rät der PV Austria zur raschen Antragstellung bei Errichtung von PV-Anlagen.

„Mit einem lachenden und einem weinenden Auge nehmen wir den Start der Klimafondsförderung zur Kenntnis“, erklärt Hans Kronberger vom Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA). Einerseits sei es erfreulich, dass es auch in diesem Jahr die beliebte Kleinanlagenförderung für PV-Anlagen bis 5 kWp wieder gibt. Allerdings habe der späte Start, unter anderem bedingt durch den allgemeinen Budgetbeschluss der Bundesregierung, viele Gewerbebetriebe in Schwierigkeiten gebracht, da die beste Montagezeit nicht genutzt werden konnte.

Beim Bundesverband Photovoltaic Austria geht man davon aus, dass auf Grund der drängenden Nachfrage in den nächsten Monaten das Förderbudget von 4,5 Mio. Euro (gegenüber einem Förderbudget von 8 Mio. Euro von 2017) relativ rasch vergeben sein wird. Der Verband empfiehlt daher die Förderung zeitnahe zu beantragen.

Die Kürzung der Fördersumme steht dabei natürlich im Widerspruch zur gestern im Ministerrat beschlossenen Klima- und Energiestrategie. Dazu Hans Kronberger: „Bei rascher Ausschöpfung der Förderung setzen wir auf die Gesprächsbereitschaft der Regierung. Mit den 4,5 Mio. Euro können 18 MWp gefördert werden, das sind etwa 3.600 Anlagen“.

Klein- bzw. Einzelanlagen (bis 5 kWp) werden gefördert mit:
 

  • 275 Euro/kWp für Freistehende- bzw. Aufdachanlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
  • 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)

Gemeinschaftsanlagen werden (bis zu einer max. Anlagengröße von 50 kW) gefördert mit:
 

  • 200 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen pro Antrag (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
  • 300 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen pro Antrag (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)

Die Registrierung ist ab 29. Mai 2018 möglich, solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, jedoch längstens bis 30. November 2018. Sämtliche Details zur Förderung sind im Förderleitfaden 2018 zu finden.

Weitere Förderungen des Klima- und Energiefonds

Der Klima- und Energiefonds setzt seine Ausbauprogramme für erneuerbare Energien in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) heuer nicht nur bei Photovoltaikanlagen für Private und Betriebe fort. Es werden außerdem Photovoltaikanlagen in der Land-und Forstwirtschaft (Details dazu finden sich im entsprechenden Förderleitfaden), der Tausch von fossilen Heizungsanlagen gegen klimaneutrale Heizsysteme (Hackgut/Pellets) sowie kleine Solarthermieanlagen für Private unterstützt. In Summe stehen dafür heuer 11,7 Mio. Euro zur Verfügung.  

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