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Dienstag, 19. März 2024
Seit Anfang Mai in Kraft

KommAustria: Digitalisierungskonzept 2017

Multimedia | Wolfgang Schalko | 03.05.2017 | Downloads | |  Archiv

Laut dem „Digitalisierungskonzept 2017“, das am 1. Mai in Kraft getreten ist, wird die Medienbehörde KommAustria auch zukünftig maßgeblich die verbesserte Nutzung von Rundfunkfrequenzen und die damit verbundene einhergehende Umwidmung bisheriger Fernsehkanäle zugunsten von Mobilfunk-Anwendungen beschäftigen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Behörde bleibt digitales Radio im Standard DAB+.

Das EU-weit abgestimmte Ziel, bis Juni 2020 den TV-Frequenzbereich oberhalb von Kanal 48 (700-MHz-Band) als so genannte Digitale Dividende II vor allem für mobile Breitband-Internetverbindungen freizuräumen, ist demnach u.a. bei der neuen Ausschreibung auslaufender Zulassungen für regionale Angebote des terrestrischen Antennenfernsehens zu berücksichtigen. Dabei müssen den so genannten Multiplex-C-Zulassungen zum Teil und auf Basis internationaler Koordinierungen neue Frequenzbereiche zugeordnet werden. Die Digitalisierung im TV-Bereich hat zu einer deutlich ökonomischeren Nutzung der Rundfunkfrequenzen geführt. So sind seit Einführung der digital terrestrischen Übertragungstechnologie DVB-T2 in Österreich rund 40 Fernsehprogramme zum Empfang mit einer Zimmer- oder Dachantenne verfügbar, teils in HD-Qualität. Über diesen Erfolg für die Medienvielfalt hinaus konnten schon in den vergangenen Jahren ehemalige TV-Frequenzen für den Mobilfunk umgewidmet werden.

Laut eines weiteren Schwerpunktes des „Digitalisierungskonzeptes 2017″, vertieft die KommAustria ihre Frequenzplanungen für den Auf- und Ausbau des digitalen Hörfunks auf Basis von DAB+ und bereitet das Feld für weitere diesbezügliche Ausschreibungen vor.

Ihrem gesetzlichen Auftrag folgend erstellt die KommAustria das Digitalisierungskonzept in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Medien der RTR-GmbH und in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft „Digitale Plattform Austria“, einer Branchenvertretung, der mehr als 300 Mitglieder aus dem österreichischen Medienmarkt angehören. Das Digitalisierungskonzept stellt eine Vorschau auf Schwerpunkte der Weiterentwicklung des digitalen, audiovisuellen Medienmarktes und diesbezügliche Kernziele der Behörde für einen Zeitraum von zumindest zwei Jahren dar. Bisher war ein solches Konzept jeweils nach Ablauf von zwei Jahren vorzulegen. Nach einer Gesetzesnovelle ist das Digitalisierungskonzept nun künftig bedarfsgerecht anzupassen. Das „Digitalisierungskonzept 2015″ hat mit dem 30. April 2017 seine Gültigkeit verloren.

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