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Donnerstag, 28. März 2024
„Verordnung zu Förderung von Fairness und Transparenz auf Plattformen“

Handelsverband begrüßt Regeln auf eCommerce-Marktplätzen

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 29.01.2019 | |  Archiv

Wie der österreichische Handelsverband informiert, befürwortet man die stärkere europaweite Regulierung von Online-Marktplätzen. „Wir begrüßen die beiden Initiativen auf europäischer Ebene für mehr Regeln auf eCommerce-Marktplätzen", so Geschäftsführer Rainer Will.

Irreführenden Rankings und Rezensionen auf Online-Marktplätzen wie Amazon soll durch die geplanten Änderungen der EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken Einhalt geboten werden. Ebenso sollen Verbraucher künftig beim Kauf auf einem Online-Marktplatz immer klar und verständlich darüber informiert werden, welches Unternehmen das Produkt denn tatsächlich verkauft“, so der Handelsverband in einer Aussendung.

Auf europäischer Ebene verhandeln Europäisches Parlament, Rat und EU Kommission zurzeit im Trilog auch das Pendant für B2B-Beziehungen (also zwischen Plattformen und gewerblichen Nutzern). „Es geht um einen ‚Vorschlag für eine Verordnung zu Förderung von Fairness und Transparenz auf Plattformen‘. Mit der Verordnung soll gegen bestimmte unfaire Praktiken von Online-Vermittlungsdiensten gegenüber kleinen Unternehmen vorgegangen werden. Vor allem KMU-Händler sollen dadurch vor der Macht großer Plattformen wie Amazon geschützt und das bestehende Ungleichgewicht beseitigt werden“, erklärt Rainer Will.

Im Verordnungsvorschlag sei beispielsweise vorgesehen, dass in den Geschäftsbedingungen von Online-Vermittlungsdiensten mögliche Gründe für die Entfernung oder Sperrung von der Plattform transparent im Voraus dargelegt werden müssen. „Weiters ist eine Begründungspflicht für die Sperrung oder Löschung von Händlern vorgesehen. Damit würde einer wesentlichen Forderung des Handelsverbandes nach mehr Transparenz auf den Marktplatz-Plattformen nachgekommen werden“, bestätigt Will.

Handelsverband für Klagerecht bei nationalen Gerichten

Einer vom Handelsverband monierten Geschäftsbedingung in Amazons Marktplatzvertrag drohe möglicherweise ebenfalls bald das Ende, wie der Handelsverband berichtet: „Im derzeit gültigen Vertrag ist vorgesehen, dass jeder Marktplatzhändler Amazon an seinen bereitgestellten ‚Materialien‘ – darunter fallen alle Technologien, Marken, Inhalte, erforderliche Produktinformationen, Daten, uvm – ein unentgeltliches, unwiderrufliches, unbefristetes und weltweites Nutzungsrecht einräumen muss. Im Mandat des Europäischen Parlaments ist nun eine zwingende ausdrückliche Zustimmung des Marktplatzhändlers vor der Nutzung dieser Rechte des geistigen Eigentums vorgesehen.“

Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen der Verordnung sei darüber hinaus geplant, Organisationen und Verbänden, die ein berechtigtes Interesse an der Vertretung von Marktplatzhändlern haben, ein Klagerecht bei den nationalen Gerichten einzuräumen. Der Handelsverband könnte sich dadurch weiterhin effektiv für ein „level playing field“ einsetzen. „Eine Einigung im Trilog und damit der Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens vor der EU-Wahl wäre absolut wünschenswert und auf jeden Fall ein Meilenstein in Richtung FairCommerce für die heimischen Händler“, so Rainer Will abschließend. 

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