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Donnerstag, 18. April 2024
EU-Rat beschließt Geoblocking-Verordnung

WKO befürchtet weitere Bürde für kleine E-Commerce-Händler

Hintergrund | Dominik Schebach | 28.11.2016 | |  Archiv
Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel, kritisiert die heute beschlossene Geoblocking-Verordnung der EU: „Kommt die Verordnung in dieser Form, dann wäre das eine weitere Bürde insbesondere für kleine und mittlere Handelsunternehmen. Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel, kritisiert die heute beschlossene Geoblocking-Verordnung der EU: „Kommt die Verordnung in dieser Form, dann wäre das eine weitere Bürde insbesondere für kleine und mittlere Handelsunternehmen."

Der heutige Rat für Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Union hat  die sogenannte „Allgemeine Ausrichtung zur Geoblocking-Verordnung“ mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Unter der neuen Regelung dürfen E-Commerce-Anbieter innerhalb der Gemeinschaft Kunden aufgrund ihres Herkunftslandes weder beim Preis und den allgemeinen Geschäftsbedingungen diskriminieren, noch vom Kauf ausschließen. Bei der Bundessparte Handel stößt dieses Ansinnen auf wenig Gegenliebe: Dort befürchtet man zusätzliche Komplexität für österreichische Internethändler.

Die Verordnung gilt für alle E-Commerce-Händler, die ihre Waren in einem Land der EU anbieten, alle Unternehmen, die innerhalb Europas elektronische Services im Netz bereitstellen, sowie Anbieter von Dienstleistern wie Zimmervermittlungen, Autovermieter oder Festivalveranstalter. Der Beschluss des Rates dient nun als Verhandlungsgrundlage der Kommission und des Rates mit dem europäischen Parlament, das der Verordnung noch zustimmen muss.

„Durch diesen ‚Verkaufszwang‘ drohen österreichischen Handelsunternehmen Gewährleistungsansprüche aus ganz Europa“, warnt Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Kommt die Verordnung in dieser Form, dann wäre das eine weitere Bürde insbesondere für kleine und mittlere Handelsunternehmen.“ Nach Ansicht der WKO stellt diese Verordnung einen gravierenden Eingriff in das Prinzip der Vertragsfreiheit dar. Damit wäre die Händler dazu verpflichtet, jedem Konsumenten in ganz Europa Waren zu denselben Konditionen zu verkaufen. Das könne dazu führen, dass speziell kleine Unternehmen auf ihren Webauftritt verzichten, obwohl in Zeiten der Digitalisierung eine Onlinepräsenz dringend notwendig sei.

Keine Lieferverpflichtung

Von einer Lieferverpflichtung in alle Staaten der EU hat der Rat allerdings abgesehen. Problematisch ist zudem, dass der Beschluss auf den ersten Blick einige unklare Bestimmungen enthält. So können Online-Händler zwar nicht nach dem Preis diskriminieren, allerdings können sie für spezifische Kundengruppen eigene Angebote schnüren.

Auch sei nach dem Beschluss des Rates unklar, welches Recht beim Verkauf ins Ausland zur Anwendung kommen soll, beklagt die Kammer. Das hänge ganz davon ob, ob die Internetpräsenz auf den Konsumenten im Ausland „ausgerichtet“ ist. Was unter einem „Ausrichten“  zu verstehen ist, bleibt nach Ansicht der Bundessparte bei der Verordnung aber weitgehend unklar. „Dann drohen den Handelsunternehmen Gewährleistungsansprüche aus ganz Europa. Rechtsunsicherheit ist das Letzte, was die Handelsunternehmen brauchen können“, konstatiert Bundesspartengeschäftsführerin Thalbauer.

„Gemeinsam mit den europäischen Verbänden wie Eurocommerce, EuroChambres oder UEAPME werden wir uns sowie schon in den vergangenen Monaten massiv weiter dafür einsetzen, dass dem Vorhaben im Europäischen Parlament die Giftzähne gezogen werden“, so die österreichische Handels- und E-Commerce-Expertin.

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