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Donnerstag, 28. März 2024
Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzung auf dem Prüfstand

AK prüft 48 Online-Shops

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 25.08.2015 | |  Archiv
Vor einem Jahr wurde die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie umgesetzt. Die AK testete nun 48 Webshops, wie sie mit den neuen Vorgaben in der Praxis umgehen. (Bild: Screenshot Amazon) Vor einem Jahr wurde die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie umgesetzt. Die AK testete nun 48 Webshops, wie sie mit den neuen Vorgaben in der Praxis umgehen. (Bild: Screenshot Amazon)

Ungefähr ein Jahr ist es her, dass die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie umgesetzt wurde. Diese gesetzlichen Vorschriften wurden eingeführt, um Konsumenten einen besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet zu ermöglichen. Online-Anbieter haben sich an neue Informationen und Bestätigungen für kostenpflichtiges Bestellen (Stichwort „Button-Lösung“) zu halten. Die AK testete nun 48 Webshops, wie sie mit den neuen Vorgaben in der Praxis umgehen. Das Ergebnis zeigt: „Die Button-Lösung passt im Großen und Ganzen.“

AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer erklärt: „Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie schreibt den Anbietern bestimmte Informationen und Bestätigungen vor, um Konsumenten den Überblick über den Bestellvorgang zu erleichtern.“ Die Button-Lösung wurde laut Zimmer vor allem eingeführt, um auf Internetabzocker zu reagieren – „die etwa mit ‚jetzt anmelden’-Buttons auf vermeintlichen Gratisseiten die Kosten verschleiern wollten.“

Online-Anbieter müssen sich von Konsumenten bestätigen lassen, dass ihnen die mit der Bestellung verbundene Zahlungspflicht bewusst ist. Es muss einen eindeutigen Zahlungshinweis geben. Durch Klicken eines Bestellknopfes mit der Aufschrift „kostenpflichtig bestellen“, „jetzt zahlen“ oder einer ähnlichen eindeutigen Formulierung ist der Konsument an seine kostenpflichtige Bestellung gebunden. „Formulierungen wie ‚bestellen’ oder ‚Bestellung abschicken’ reichen nicht. Überdies müssen Online-Shops User unmittelbar vor der Vertragserklärung hervorgehoben auf den Gesamtpreis und die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung hinweisen“, erläutert Zimmer.

Ein Jahr später

Die AK wollte nach rund einem Jahr wissen, wie die Online-Anbieter mit den neuen Regeln umgehen. Das Österreichische Institut für angewandte Telekommunikation hat dafür 48 Webshops exemplarisch unter die Lupe genommen.

Wine Frage lautete: „Wird die Button-Lösung richtig umgesetzt?“ Wie die Ergebnisse zeigen, setzen von den 48 getesteten Shops 41 die Button-Beschriftung korrekt um. „Sieben verwendeten Button-Aufschriften wie ‚Bestellung abschließen’, ‚Bestellung abschicken’ oder ‚jetzt verbindlich buchen’. Das ist nicht gesetzeskonform – ein eindeutiger Hinweis auf die Zahlungspflicht fehlt hier. Intransparent ist, dass einzelne Shops den Bestell-Button im Bestellablauf mehrfach eingebaut haben und Konsumenten rätseln, wann die Bestellung verbindlich wird“, erläutert die AK.

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