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Donnerstag, 28. März 2024
Forderung: Erneuerbaren Ausbau Gesetz muss angekündigten Zielen entsprechen

Aufbruchsstimmung beim diesjährigen PV-Kongress

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 25.03.2019 | |  Archiv

Auf dem mittlerweile neunten Photovoltaik-Kongress vom Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) am 20. März 2019 hat die Branche einen umfassenden Überblick über die neuen Rahmenbedingungen erhalten, die bereits zu Jahreswechsel in Kraft treten sollen. Klar ist, dass zur vollständigen Versorgung mit Ökostrom noch einiges zu tun ist.

„Große Vorhaben und grenzenlose Möglichkeiten“ standen im Mittelpunkt des diesjährigen Photovoltaik-Kongresses vom PVA. Gemeinsam mit dem Klima- und Energiefonds und der Wirtschaftskammer Österreich wurde traditionell zu Frühlingsbeginn mit dem Kongress in die sonnige Jahreszeit gestartet. Über 300 Teilnehmer aus der gesamten Branche haben sich über die aktuellen Entwicklungen der Photovoltaik informiert. Neben neuen Geschäftsmodellen und innovativen Anwendungen stellten auch die aktuellen Entwicklungen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen einen Schwerpunkt dar.

„Um den Ausbau der Erneuerbaren weiter zu forcieren und die ambitionierten Ziele der Mission 2030 zu erreichen, müssen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Investitionen ermöglichen und dabei die Wirtschaftlichkeit in den Fokus stellen. Neben der Wasserkraft und dem Zubau von Windkraftanlagen, wird die Sonnenenergie dazu einen wesentlichen Beitrag leisten“, bekräftigte Cristina Kramer, Referentin der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der WKO. Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds, betonte ebenfalls die Dringlichkeit der Energiewende hin zu einer sauberen Stromerzeugung vor dem Hintergrund des Klimawandels, der längst schon in Österreich angekommen und spürbar ist. „Im Jahr 2019 werden die Weichen für die Photovoltaik neu gestellt. Es ist das Jahr des Übergangs vom Ökostromgesetz hin zu einem schlagkräftigen Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG)„, hob Christoph Panhuber, Vorstandsmitglied des PVA, hervor.

Das EAG wird derzeit im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus erarbeitet. Dass die Zeit mehr als Reif ist, ist unbestritten: „Wir brauchen 15 Gigawatt Photovoltaik, damit wir das Ziel schaffen, bis 2030 die Stromversorgung Österreichs komplett auf erneuerbare Energien umzustellen“, betonte Vera Immitzer, Geschäftsführerin des PVA. „Dafür müssen wir alle uns zur Verfügung stehenden Anwendungsmöglichkeiten nutzen, von Anlagen auf Gebäuden, über Anlagen auf der Freifläche bis hin zur Doppelnutzung in der Landwirtschaft. Um den Zubau voranzutreiben, braucht es Anreize die mit Bedacht gesetzt werden und grundsätzlich vereinfachte Rahmenbedingungen, um das vorhandene Potenzial auch tatsächlich nutzen zu können“, erklärte Immitzer weiter. Das ergänzte Josef Plank, Generalsekretär des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus: „Wir wollen, dass die Bürger und die Branche, die in eine Photovoltaikanlage investieren wollen, keine administrativen Barrieren vorfinden und dass sie Planungssicherheit bekommen. Dabei müssen wir auch die Bremsen aus den anderen Gesetzen wie beispielsweise im Wohneigentums- und im Mieterrechtsgesetz herausnehmen, was nicht so einfach ist.“

Unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten verlangen differenzierte Anreize

Die von Plank vorgestellten Eckpunkte des geplanten EAGs sehen vor, dass PV-Anlagen bis 500 Kilowatt Leistung eine Investitionsförderung erhalten. Alle Anlagen darüber hinaus sollen eine Marktprämie bekommen, die laut PVA jedenfalls technologiespezifisch ermittelt werden muss. Ein solches Ansinnen wird von der gesamten Branche der Erneuerbaren unterstützt. „Wir brauchen alle Technologien und bei technologieoffenen Ausschreibungen besteht die Gefahr, dass der dringend benötigte Energiemix eine sowie Kontinuität der Förderungen nicht garantiert werden. Für die vielfältigen und unterschiedlichen PV-Nutzungsmöglichkeiten sind unterschiedliche Regelungen zu schaffen, um die breite Akzeptanz und somit auch Unterstützung für die Energiewende zu erhalten“, sagte Immitzer im Dialog mit Josef Plank und Matthias Fischbacher, Geschäftsführer des Photovoltaikunternehmens DAfi.

Steuerfreiheit für Eigenverbrauch

Eine der zentralen Forderung bleibt die Abschaffung der Eigenverbrauchsabgabe. „Das ist wichtig und die werden wir auch wegbekommen“, verspricht Plank. Wann das sein wird, stehe aber noch nicht fest. Bisher ist die Streichung der Eigenverbrauchsabgabe nicht Teil des EAG, sondern Teil der geplanten Steuerreform. Schützenhilfe kommt aus Brüssel, wie Walburga Hemetsberger, Geschäftsführerin von Solar Power Europe, in Aussicht stellte. Denn die Europäische Kommission setzt auf Wachstum. „Deshalb müssen die Mitgliedsstaaten alle Sonnensteuern abschaffen„, beschrieb sie einen zentralen Punkt des Clean Energy Package der EU, das derzeit im Abstimmungsprozess ist. Darin wird auch der Einspeisevorrang für alle Anlagen kleiner als 400 Kilowatt Leistung fortgeschrieben. Nach dem Willen der Kommission soll auch der Zusammenschluss zu Erzeugergemeinschaften einfacher werden. Damit läuft die EU offene Türen der österreichischen PV-Branche ein. Sie fordert, dass eine umfangreiche räumliche Beteiligung möglich ist, um so eine noch stärkere Akzeptanz der Energiewende zu erreichen.

Ein Highlight war zudem die Keynote von Zukunftsforscher Matthias Horx. Er ließ das Publikum an seiner Vision von einer klimafreundlichen Zukunft teilhaben. Abgerundet wurde der Kongress mit Einblicken in bereits realisierte PV-Gemeinschaftsanlagen, innovative Möglichkeiten der Sektorenkopplung und die vorteilhaften Möglichkeiten der PV-Doppelnutzung in der Landwirtschaft. Der große Besucherandrang bestätigte die Aufbruchsstimmung und das Interesse an einer solaren Zukunft mit innovativen Lösungen.

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