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Dienstag, 16. April 2024
e-Marke präsentiert kompaktes Planungstool für E-Installation

Power-Days: Premiere für den e-Kalkulator

E-Technik | Karl Pichler | 22.03.2019 | |  Archiv

Es ist praktisch unmöglich, jedem Interessenten persönlich seine gewünschte Elektroinstallation neutral zu kalkulieren und darzustellen. Daher wurde im Rahmen der Power-Days am Messestand der e-Marke erstmals eine eigens dazu programmierte Software vorgestellt, in die sich Planer, Elektriker und Fachbetriebe einklinken können: der e-Kalkulator. Damit lassen sich Anbieter-neutral Umfang und Kosten einer E-Installation ermitteln.

Der von der EDS bereitgestellte e-Kalkulator soll dem Kunden ein Gefühl geben, was die Elektroanlage seines Eigenheims wirklich leisten kann bzw. eine einfache Checkliste sein, um auch wirklich nichts bei der Planung zu vergessen. Er stellt somit seitens der e-Marke eine Orientierungshilfe zur Kostenplanung einer Elektroinstallation dar.

Die dargestellten Kosten setzen sich aus dem aktuellen Kollektivvertragslohn sowie aus den empfohlenen Brutto-Listenpreisen der gewählten Produkte (Hersteller) zusammen. Zählerplatzausrüstung, Verteileranlage sowie eine eventuell notwendige Zuleitung sind allerdings je nach Bundesland bzw. Energieversorgungunternehmen (EVU) von unterschiedlichen Bauvorschriften und Errichtungsbestimmungen abhängig, sodass diese Durchschnittskosten zwangsläufig variieren. Sollten einzelne Anlagenteile bereits vorhanden sein, werden diese durch den Elektrofachbetrieb zunächst geprüft und gegebenenfalls auf letzten Stand der Technik gebracht, ehe die wunschgemäße Erweiterung erfolgen kann.

Teilbereiche wie zB Blitzschutz und Erdung sind bei dieser Kostenschätzung nicht enthalten, da diese Anlagenteile oftmals bereits vorhanden sind – aber auch hier gilt, dass eine entsprechende Überprüfung bestehender Anlagenteile durch den Fachbetrieb zu erfolgen hat.

Wie e-Marke-GF Gottfried Rotter klar stellte, ersetzt der e-Kalkulator natürlich keinesfalls eine konkrete Angebotslegung und Beratung eines Elektrofachbetriebs. Aus den Ergebnissen des e-Kalkulators sind somit auch keinerlei rechtliche Ansprüche abzuleiten, ebensowenig können diese in Streitfällen oder vor Gericht Gegenstand sein und stellen zudem keinen verbindlichen Kostenrahmen für Bauvorhaben dar. Für Fehler in der Kalkulation können daher auch keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden, wie auf der eigens gestalteten Homepage https://e-kalkulator.at unmissverständlich signalisiert wird.

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