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Freitag, 26. April 2024
„Lösung analog zum 8. Dezember ist nicht leistbar“

WKÖ Sparte Handel zur Karfreitagsdiskussion

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 22.02.2019 | |  Archiv

Die Karfreitagsdebatte ist noch nicht ausdiskutiert. Die Lösung, einen halben Feiertag für alle einzuführen, erfuhr nicht unbedingt viel Zustimmung. Nach dem Lösungsvorschlag des Handelsverbandes, eine vergleichbare Sonderregelung für Handelsangestellte, wie es sie bereits für den 8. Dezember gibt, einzuführen (E&W berichtete), meldet sich nun die WKÖ Bundessparte Handel zu Wort: „Eine Lösung analog zum 8. Dezember lehnen wir ganz klar ab.“

Die politische Entscheidung zu einer Neuregelung am Karfreitag soll für Arbeitnehmer die Arbeitsruhe ab 14 Uhr bringen. „Die Branche ist mit einem großen Belastungspaket konfrontiert. Die Zusatzbelastungen für den gesamten Handel wären enorm und würden eine versteckte Arbeitszeitverkürzung bedeuten“, kritisiert Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich. 

Die konkrete rechtliche Ausgestaltung ist noch offen. „Wir fordern eine vernünftige, für die Handelsunternehmen tragbare rechtliche Ausgestaltung“, so Buchmüller. „Aber mit gutem Willen ist eine Lösung möglich, die den Konsumenten entgegenkommt und zugleich den Handel nicht überfordert.“

„Fakt ist, das Offenhalten der Geschäfte am Karfreitag ist im Interesse von uns allen, die wir unseren Familien ein schönes Osterfest bereiten wollen. Zugleich muss gewährleistet sein, dass ein Offenhalten der Geschäfte für die Handelsbetriebe zu moderaten Bedingungen hinsichtlich der Abgeltung der Arbeitsleistung möglich ist.“ 

Eine Anwendung analog zum 8. Dezember, wie es der Handelsverband vor kurzem vorgeschlagen hat, sei daher für den Handel nicht leistbar und darüber hinaus rechtlich nicht notwendig. „Dieses Modell lehnen wir ganz klar ab, da der 8. Dezember der teuerste Tag im Jahr ist.“ Ein solches Modell kann für den Karfreitag, an dem Konsumenten seit je her offene Geschäfte erwarten und brauchen, nicht gelten.

Stattdessen plädiere der Handel für eine Neuregelung, die rechtlich wasserdicht ist und weitere Belastungen für den Handel vermeidet. „Ziel sollte eine gesetzliche Sonderregelung für den Karfreitag sein, die mehrere Kriterien erfüllt: Erstens muss das Offenhalten aller Geschäfte im Handel, Einzelhandel und Großhandel möglich sein. Zweitens soll ein Beschäftigen generell – wie etwa auch am Samstagnachmittag – im Interesse der Kunden möglich sein.  Und drittens sollte die Bezahlung der Beschäftigten nach den derzeitigen kollektivvertraglichen Bestimmungen erfolgen“, so Buchmüller abschließend.

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