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Donnerstag, 25. April 2024
„15 Sicherheitslücken entdeckt“

Verbraucherzentrale NRW: Klage gegen Media Markt in Köln

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 21.07.2017 | |  Archiv
Die Verbraucherzentrale NRW verklagt laut Medienberichten Media Markt in Köln wegen einem Android-Smartphone mit zahlreichen Sicherheitslücken. (Foto: Lupo/ pixelio.de) Die Verbraucherzentrale NRW verklagt laut Medienberichten Media Markt in Köln wegen einem Android-Smartphone mit zahlreichen Sicherheitslücken. (Foto: Lupo/ pixelio.de)

Wie Medien berichten, klagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen Media Markt in Köln. Der Grund: Dieser Media Markt hätte Smartphones mit schwerwiegenden Sicherheitslücken an Konsumenten verkauft. (Foto: Lupo/ pixelio.de)

Die Verbraucherzentrale NRW hat laut Medienberichten beim Landgericht Köln eine Kölner Filiale von Media Markt verklagt. Dort soll einem Verbraucher ein Android-Smartphone verkauft worden sein, in dem zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits 15 Sicherheitslücken entdeckt waren, ohne auf diesen Umstand hinzuweisen.

Angeblich handelte es sich um das Modell Cynus T6, das mit der Android Kitkat-Version ausgestattet war. Android „Kitkat“ wurde 2013 eingeführt und ist mittlerweile stark veraltet. Wie die NRW kritisiert steckten zur Zeit des Verkaufs 15 Sicherheitslücken im Gerät, wobei diese nicht mehr nachträglich behebbar und teilweise so kritisch waren, dass sich „das Smartphone mit recht wenig Aufwand von einem Angreifer komplett übernehmen“ ließe. „Hersteller Mobistel soll 2016 vom deutschen Bundesamt für Sicherheit in der IT (BSI) über die Lücken informiert worden sein, Reaktion gab es darauf keine“, schreibt der Standard. Inzwischen führt Media Markt dieses Modell übrigens nicht mehr.

Nun stellt sich die Frage, warum die NRW den Händler und nicht den Hersteller des Smartphones verklagt. Daraufhin erklärt die Verbraucherzentrale gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass Händler die unmittelbaren Vertragspartner der Endanwender seien. „Es kann nicht sein, dass ich ein neuwertiges Gerät in einem Markt kaufe, das mit Sicherheitslücken behaftet ist, die auch im Nachhinein, wenn ich es in Betrieb nehme, nicht geschlossen werden, und ich das nicht weiß“, erklärt Christine Steffen, von der Verbraucherzentrale NRW, gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

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