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Donnerstag, 28. März 2024
Frequenzband 3,4 bis 3,8 GHz

RTR: TKK veröffentlicht erste 5G-Ausschreibung

Telekom | Wolfgang Schalko | 20.09.2018 | |  Archiv
Die erste 5G-Ausschreibung ist in 12 Regionen gegliedert, was verschiedene Geschäftsmodelle ermöglichen soll. (©RTR) Die erste 5G-Ausschreibung ist in 12 Regionen gegliedert, was verschiedene Geschäftsmodelle ermöglichen soll. (©RTR)

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat die Ausschreibungsunterlage für die Frequenzen 3,4 bis 3,8 GHz veröffentlicht. Im ersten Quartal 2019 wird die Versteigerung stattfinden. „Dieses Mal haben wir vieles anders gemacht“, erklärt Telekom-Regulator Johannes Gungl. „Die Versteigerung dieses 5G-Pionierbands ist nicht mit der letzten Multiband-Auktion vergleichbar. Wir schaffen die besten Voraussetzungen für 5G im Sinne des Regierungsprogramms und wir legen die optimale Basis für Österreichs Wirtschaft.“

Im Vergleich zur Multiband-Auktion 2013 sind die Mindestgebote viel niedriger, das Auktionsdesign einfacher sowie transparenter und es gab drei Konsultationen mit den Interessenten. Unmittelbar vor der Auktion wird es noch Bieterschulungen und Probedurchläufe geben. Faire Preise, große Frequenzmengen und das erleichterte „Infrastructure Sharing“ sollen Investitionen in den Ausbau fördern. Die Gliederung in Regionen ermöglicht es kleineren Betreibern vor Ort maßgeschneiderte Angebote für die lokale Wirtschaft zu schnüren.

Mindestgebote

Im Gegensatz zu den „wertvollen“ 4G-Frequenzen der vergangenen Multiband-Auktion gelangt diesmal hochfrequentes Spektrum mit schlechteren Ausbreitungseigenschaften auf den Markt. Es hilft aber einerseits den Mobilfunkern in den Städten hohe Bandbreiten anzubieten, andererseits kann es von regionalen Anbietern genutzt werden, um Breitbandkunden in Randlagen zu versorgen. Der Marktpreis für die Nutzungsrechte der Frequenzen wird objektiv im Rahmen einer Auktion durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Ein Wert wie bei der Multiband-Auktion 2013 ist nicht zu erwarten.

Die Summe der Mindestgebote von diesmal insgesamt nur etwa 30 Millionen Euro steht in keinem Vergleich zu rund 530 Millionen Euro im Jahr 2013. „Wir sind diesmal bezüglich der Mindestgebote sehr vorsichtig herangegangen“, sagt der Telekom-Regulator.

Produkt- und Auktionsdesign

Die Nutzungsrechte werden für ca. 20 Jahre bis Ende 2039 und in zwölf Regionen vergeben. Mit der regionalen Stückelung sollen lokale Breitbandanbieter die Chance für den Markteintritt ins mobile Highspeed-Internet bekommen. Grundsätzlich werden die Frequenzen technologieneutral vergeben, aber das Produktdesign bietet die Flexibilität, um die Nutzungsbedingungen an zukünftige 5G-Standards anzupassen. Die Versteigerung in Form der „Simple Clock Auction“ (SCA) oder „Einfachen Clockauktion“ ist so konzipiert, dass die drei großen Mobilfunker durchgehende Frequenzbänder bundesweit ersteigern können. Außerdem können sie gezielt für Ballungsräume bieten, wo sie wegen der vielen Surfenden mehr Spektrum brauchen als am Land.

Die Auktion setzt sich aus zwei Phasen zusammen. Zuerst wird in der Vergabephase in mehreren Clockrunden für die gewünschte Menge an Megahertz (MHz) in den zwölf Regionen geboten. Sollte nach den Clockrunden Spektrum unverkauft bleiben, kann dieses in einer erneuten Bietrunde vergeben werden. Die Gewinner der Vergabephase bieten dann in der Zuordnungsphase für die konkreten Blöcke, die sie im Spektrum brauchen.

Versorgungspflichten

Die Bundesregierung setzte sich mit der 5G-Strategie zum Ziel, einen raschen Ausbau voranzutreiben. Versorgungspflichten unterstützen dies und verhindern ein Horten und Brachliegen von Frequenzen, um die Mitbewerber auszubooten. „Je nach zugeteilter Frequenzmenge und Region muss ein erfolgreicher Bieter bis zu 1.000 Standorte versorgen. Rund ein Drittel davon bis Ende des Jahres 2020„, erklärt Gungl. Der Betreiber der Frequenzen muss dafür einen Nachweis erbringen. Die TKK behält sich Überprüfungen vor und kann Pönalen für die Nichteinhaltung der Versorgung verhängen.

Spektrumsbeschränkungen

Spektrumskappen geben an, wieviel MHz an Frequenzspektrum ein Bieter maximal ersteigern kann. Diese Beschränkung wird eingezogen, damit nicht einzelne Bieter unverhältnismäßig viel Spektrum ersteigern und damit den Wettbewerb verzerren oder monopolisieren können. Für die kommende Auktion dürfen in den Clockrunden A1 und T-Mobile nur maximal 150 MHz und alle anderen höchstens 170 MHz der je 390 MHz pro Region ersteigern. Bleiben nach den Clockrunden Frequenzen übrig und gibt es eine weitere Bietrunde, kann der Auktionator die Beschränkungen lockern. Wenn also keine wettbewerblichen Bedenken bestehen, ist das absolute Maximum für A1 160 MHz und für alle anderen 190 MHz; jeweils in allen Regionen.

Infrastructure Sharing: leichter und kostengünstiger Ausbau

Um den Ausbau neuer 5G-Sender zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen, ermöglicht die Ausschreibungsunterlage das Teilen von Infrastruktur. Eingeschränkt wird diese Möglichkeit allerdings im Kernnetz und teilweise bei den aktiven Teilen des Zugangsnetzes, etwa Sendeanlagen. Damit soll der Wettbewerb gesichert werden.

Gleichzeitig mit der Ausschreibungsunterlage veröffentlichte die TKK ihr aktualisiertes „Positionspapier Infrastructure Sharing in Mobilfunknetzen“. Es soll den Bietenden einen möglichst klaren rechtlichen Rahmen für die anstehenden Vergaben und die damit verbundenen Investitionen geben. Das Positionspapier ist zusammen mit umfassenden Details zum 5G-Vergabeverfahren unter https://www.rtr.at/de/tk/5G-Auction zu finden.

Zeitplan

Die Auktion wird voraussichtlich im Februar 2019 starten; also in etwas mehr als vier Monaten. Mindestens zwei Monate dauert die Ausschreibungsfrist, die heute beginnt. Noch einmal etwa zwei Monate nehmen Zulassung und Schulungen zur Auktion in Anspruch. Das stellt eine rechtssichere, unkomplizierte und transparente Vergabe sicher. Die Frequenzzuteilung selbst findet in der Regel innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung des Auktionsergebnisses durch die TKK statt. Der Teilbereich 3.600 bis 3.800 MHz (LTE Band 43) ist ab Rechtskraft des Frequenzzuteilungsbescheids nutzbar, der Teilbereich 3.410 bis 3.600 MHz (LTE Band 42) ist nach Ablauf der derzeitigen Frequenzzuteilung ab 1.1.2020 nutzbar.

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