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Freitag, 29. März 2024
Auswahlgrundsätzeverordnung veröffentlicht

KommAustria startet DAB+ Ausschreibungsprozess

Multimedia | Wolfgang Schalko | 20.01.2017 | | 3  Archiv
Die Medienbehörde KommAustria hat heute den ersten Schritt gemacht, damit Digitalradio in Österreich 2018 starten kann. Die Medienbehörde KommAustria hat heute den ersten Schritt gemacht, damit Digitalradio in Österreich 2018 starten kann.

Heute hat die Medienbehörde KommAustria eine Auswahlgrundsätzeverordnung veröffentlicht und damit den ersten Schritt zur Ausschreibung von Multiplex-Zulassungen für digitalen Hörfunk im Übertragungsstandard DAB+ in Österreich gesetzt. In rund 14 Tagen will die Behörde dann die erste Ausschreibung starten. Nach dem anschließenden Auswahl- und Zulassungsverfahrens könnte Digitalradio auf Basis von DAB+ im Jahr 2018 in den Regelbetrieb gehen.

Die Auswahlgrundsätzeverordnung ist eine Art behördliches „Vorwort“ zur bevorstehenden Ausschreibung. Sie erläutert unter anderem, mit welchen Unterlagen Bewerber die gesetzlich geforderte Glaubhaftmachung ihrer finanziellen Voraussetzungen für den Aufbau und Betrieb eines DAB+ Sendernetzes darzulegen haben und präzisiert die Auswahlkriterien. Darin legt die Behörde auch fest, welche konkreten Vorstellungen sie hinsichtlich des Zeitplanes zum Aufbau eines Sendernetzes und zum Versorgungsgrad der Bevölkerung zur Grundlage in einem Auswahlverfahren macht. So sollten beispielsweise Bewerber um eine bundesweite Zulassung spätestens ein Jahr nach Rechtskraft der Zulassung mindestens 50 Prozent der Bevölkerung mit Radioprogrammen auf Basis von DAB+ versorgen, nach drei Jahren sollten 75 Prozent der Bevölkerung versorgt sein.

Der jetzt gestartete Ausschreibungsprozess geht auch auf die Ergebnisse einer Interessenerhebung zurück, die die KommAustria im Jahr 2016 unter bestehenden und potenziellen Hörfunkveranstaltern durchführte und die Bedarf an der Einführung von DAB+ offenbarte (E&W Online berichtete). So zeigte sich, dass ein bundesweiter DAB+ Multiplex mit ausreichend, nämlich ca. 15 Programmen ausgelastet sein könnte und dass Interesse an mehreren lokalen bzw. regionalen Multiplexen besteht.

Die Auswahlgrundsätzeverordnung der KommAustria zur Erteilung terrestrischer Multiplex-Zulassungen für digitalen Hörfunk im Standard DAB+ 2017 ist auf den Internetseiten der RTR-GmbH unter dem direkten Link www.rtr.at/de/m/MUX-AG-V-DABplus2017 abrufbar.

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Kommentare (3)

  1. Frage der Durchdringung

    DAB+ setzt sich gerade europaweit durch.
    Wenn wir uns vorstellen, dass JPEG richtig veraltet ist und trotzdem aus dem Alltag nicht wegzudenken ist…. dann kann sich DAB+ auch noch durchsetzen.

    Das MP3 Format ist auch schon ein alter Hut und trotzdem nach wie vor weit verbreitet.

  2. Veraltert

    Bekommen wir bei DAB+ auch wieder ein System, welches bei der Montage schon veraltert ist wie DVB-T2 264 um nicht schon wieder diesen Ausdruck Simpli zu verwenden?

  3. ORF halt…

    Das ist dem Verein Digitalradio Österreich zu verdanken. Und es war mal wieder so klar, dass sich der ORF weigert… aber das konsumentenunfreundliche SimpliTV haben sie mit aller Kraft den Leuten aufgezwungen…

    ORF – so einen Rundfunk brauch ich nicht mehr!

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