Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Freitag, 19. April 2024
Bürokratieabbau

NÖ: PV-Anlagen bis 200 kW Leistung werden genehmigungsfrei

E-Technik | Wolfgang Schalko | 02.07.2018 | |  Archiv
In Niederösterreich wird der bürokratische Aufwand für den Ausbau der Photovoltaik reduziert. In Niederösterreich wird der bürokratische Aufwand für den Ausbau der Photovoltaik reduziert.

In Niederösterreich wird durch Änderungen in der Bauordnung und im Elektrizitätswesengesetz der weitere Ausbau der Photovoltaik wesentlich erleichtert. Aufdach-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 200kWpeak sollen künftig genehmigungsfrei sein.

„Weniger Zettelwirtschaft, mehr Erneuerbare Energie: Dieser Bürokratieabbau macht es nun erheblich einfacher eine Photovoltaikanlage zu errichten. Durch diese wesentliche Vereinfachung erwarten wir uns einen noch stärkeren Ausbau der Erneuerbaren Energie in Niederösterreich und einen weiteren wichtigen Schritt in unserer Energiewende“, so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.

Niederösterreich kann den Strombedarf bereits seit 2015 zu mehr 100 Prozent aus Erneuerbarer Energie, aus Wasser-, Wind-, und Sonnenkraft und aus Biomasse decken. Österreich liegt mit rund 80 Prozent Strom aus Erneuerbarer Energie zwar im absoluten internationalen Spitzenfeld, aber immer noch klar hinter Niederösterreich. Die österreichische Bundesregierung hat das niederösterreichische Energieziel daher jüngst in #mission2030, der österreichischen Energiestrategie, zum Bundesziel erhoben.

„Der Ausbau der Erneuerbaren Energie in Niederösterreich hilft der Umwelt, weil damit Atomstrom, Öl und Gas verdrängt werden. Und er hilft auch der Wirtschaft, weil damit heimische Arbeitsplätze geschaffen werden, “ so Pernkopf. Aktuell sind in Niederösterreich 34.000 Photovoltaikanlagen in Betrieb, die rund 80.000 Haushalte mit Strom versorgen. Im Vorjahr kamen rund 3.500 Anlagen dazu, für heuer rechnet man mit bis zu 4.000 zusätzlichen PV-Anlagen.

Anlagen mit Leistungen bis zu 200 kW, das sind Anlagen mit bis zu 1.500m² Modulfläche, sollen künftig genehmigungsfrei sein, Anlagen über 50 kW brauchen gem. Bauordnung nur noch schriftlich angezeigt werden. Anlagen, die der Gewerbeordnung unterliegen, benötigen in der Regel keine Genehmigung, da davon auszugehen ist, dass von diesen Anlagen keine Gefährdungen gem. Gewerbeordnung ausgehen.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden