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Dienstag, 23. April 2024
„Nachlabeln“

Ergänzende Information zum neuen Staubsaugerlabel

Hausgeräte | Stefanie Bruckbauer | 17.08.2017 | Bilder | |  Archiv
Der Bundesgremialobmann des Elektro- und Einrichtungsfachhandels Wolfgang Krejcik informiert über das neue Energielabel für Staubsauger.
Der Bundesgremialobmann des Elektro- und Einrichtungsfachhandels Wolfgang Krejcik informiert über das neue Energielabel für Staubsauger.

Wie E&W berichtete, tritt am 1. September 2017 die zweite Stufe des EU Energielabels für Staubsauger in Kraft. Vom Bundesgremium Elektro- und Einrichtungsfachhandel der WKÖ kommt eine kurze Information zum Thema.

Ab 1. September gelten also neue EU-Vorgaben für Staubsauger. Dabei wird u.a. die maximale Leistung auf 900 Watt beschränkt. Der Bundesgremialobmann des Elektro- und Einrichtungsfachhandels Wolfgang Krejcik ergänzt: „Staubsauger, die ab dem 1. September 2017 in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen mit einem Energieeffizienzlabel versehen sein, das die Effizienzklassen A+++ bis G aufweist. Bisher waren auch Labels mit den Klassen A bis G erlaubt. Ein ‚nachlabeln’ der bereits vor 1.9.2017 in Verkehr gebrachten Produkte ist nicht erforderlich.“

 

Bilder
Staubsauger, die ab dem 1. September 2017 in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen mit einem Energieeffizienzlabel versehen sein, das die Effizienzklassen A+++ bis G aufweist.
Staubsauger, die ab dem 1. September 2017 in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen mit einem Energieeffizienzlabel versehen sein, das die Effizienzklassen A+++ bis G aufweist.
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