Ergänzende Information zum neuen Staubsaugerlabel
Der Bundesgremialobmann des Elektro- und Einrichtungsfachhandels Wolfgang Krejcik informiert über das neue Energielabel für Staubsauger.Wie E&W berichtete, tritt am 1. September 2017 die zweite Stufe des EU Energielabels für Staubsauger in Kraft. Vom Bundesgremium Elektro- und Einrichtungsfachhandel der WKÖ kommt eine kurze Information zum Thema.
Ab 1. September gelten also neue EU-Vorgaben für Staubsauger. Dabei wird u.a. die maximale Leistung auf 900 Watt beschränkt. Der Bundesgremialobmann des Elektro- und Einrichtungsfachhandels Wolfgang Krejcik ergänzt: „Staubsauger, die ab dem 1. September 2017 in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen mit einem Energieeffizienzlabel versehen sein, das die Effizienzklassen A+++ bis G aufweist. Bisher waren auch Labels mit den Klassen A bis G erlaubt. Ein ‚nachlabeln’ der bereits vor 1.9.2017 in Verkehr gebrachten Produkte ist nicht erforderlich.“
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