Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Freitag, 26. April 2024
„Saturn verweigert verpflichtende Rücknahme von Energiesparlampen“

Deutsche Umwelthilfe geht gegen Elektronikmarktkette vor

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 17.07.2017 | |  Archiv
Wie die Deutsche Umwelthilfe (nach einem Testkauf) behauptet, verweigerte die deutsche Elektronikkette Saturn die verpflichtende Rücknahme von Energiesparlampen. Nun geht die Deutsche Umwelthilfe rechtlich gegen Elektronikmarktkette vor. (Bild: wien.gv.at)
Wie die Deutsche Umwelthilfe (nach einem Testkauf) behauptet, verweigerte die deutsche Elektronikkette Saturn die verpflichtende Rücknahme von Energiesparlampen. Nun geht die Deutsche Umwelthilfe rechtlich gegen Elektronikmarktkette vor. (Bild: wien.gv.at)

Seit einem Jahr verpflichtet das ElektroG Unternehmen in Deutschland ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten. Wie die Deutsche Umwelthilfe (nach einem Testkauf) behauptet, missachtet die Elektronikkette Saturn in Deutschland die gesetzliche Rücknahmepflicht und verweigert die Abgabemöglichkeit ausgedienter Energiesparlampen. Nun geht die Deutsche Umwelthilfe rechtlich gegen den Elektroriesen vor.

Die deutsche Elektronikmarktkette Saturn verweigert die Rücknahme ausgedienter Energiesparlampen und verstößt somit gegen die im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) festgeschriebene Rücknahmeverpflichtung von alten Elektrogeräten“, so die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die laut eigenen Angaben bei einem Testbesuch am 24. Juni 2017 in Köln feststellte, dass Saturn „rechtswidrig die Rücknahme von alten Energiesparlampen ablehnt. Dabei wurde darauf verwiesen, Energiesparlampen stattdessen bei der Drogerie-Marktkette dm abzugeben“, so die DUH.  

ElektroG in Deutschland

Seit einem Jahr verpflichtet das ElektroG Unternehmen in Deutschland ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten. So müssen Altgeräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm ohne Neukauf zurückgenommen werden (0:1-Regelung, siehe Anmerkung zum ElektroG in Österreich unten). Darunter fallen auch Energiesparlampen. Die DUH erläutert: „Diese sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig. Technisch bedingt beinhalten sie aber eine geringe Menge Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann.“ Deshalb hält die DUH insbesondere die Rücknahme von Energiesparlampen für ausgesprochen wichtig. Umso bedauerlicher sei die festgestellte Weigerung von Saturn, diese zurückzunehmen. Die DUH fordert die Elektronikmarktkette nun auf, bis zum 31. Juli 2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die rechtswidrige Praxis zu beenden. „Dadurch soll sichergestellt werden, dass Saturn in Zukunft Verbrauchern die Rückgabe alter Energiesparlampen gewährt“, sagt die DUH. 

Unverantwortlich

Es ist unverantwortlich, dass Saturn Verbraucher mit schadstoffhaltigen Energiesparlampen wieder nach Hause schickt. Diese werden förmlich dazu gezwungen, ihre Produkte unsachgemäß im Restmüll zu entsorgen, wo Schadstoffe freigesetzt und Menschen gefährdet werden können. Zum Schutz der Bürger und der Umwelt müssen die Händler ihren gesetzlichen Rücknahmeverpflichtungen ohne Wenn und Aber nachkommen“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. 

Gleichzeitig fordert die DUH die Bundesländer auf, die Rücknahmeverpflichtung des Handels von Elektroaltgeräten – wozu auch Energiesparlampen gehören – konsequent zu kontrollieren. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband kündigt weitere Tests in Geschäften und bei Onlinehändlern an. Resch verweist darauf, dass Handelsunternehmen, die zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind und dies verweigern, seit dem 1. Juni 2017 mit einem Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen müssen. 

Hintergrund 

Die DUH informiert: „Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher alte Elektrogeräte – dazu gehören auch alte Energiesparlampen – kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Geräte können auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, wo das Gerät ursprünglich erworben wurde. Bei Kleingeräten unter 25 cm ist die Rückgabe von bis zu fünf Geräten pro Geräteart nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.“ 

Laut DUH werden in Deutschland jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur etwa 40% davon ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. „Um dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im Rahmen der Richtlinie 2012/19/EU die Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden“, sagt die Deutsche Umwelthilfe.

Anmerkung: ElektroG in Österreich

Oben im zweiten Absatz erwähnte 0:1-Regelung, also die kostenlose Abgabe, auch wenn kein Verkauf stattfindet, gilt übrigens nur in Deutschland und nicht in Österreich, wie Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik betont bzw. in Erinnerung ruft. „Der Österreichischen Wirtschaftskammer ist es in zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen gelungen die so genannte 1:1 Regelung, also die kostenlose Abgabe nur bei Neukauf, für Elektrogeräte durchgehend durchzusetzen.“ (Weitere Informationen HIER)

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden