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Donnerstag, 28. März 2024
Konsumentenschutz

Handelsverband: Alexa widerspricht österreichischem Recht

Hintergrund | Dominik Schebach | 16.01.2019 | |  Archiv

Vergangene Woche hat in Deutschland das OLG München den Dash Button von Amazon verboten. Eine ähnliche Klage gegen den Online-Riesen hat vergangenen Oktober in Österreich der VKI eingebracht – ebenfalls aus Gründen des Konsumentenschutzes. Der Handelsverband will sich damit allerdings nicht zufriedengeben, denn nach seiner Ansicht verstößt auch Amazon Alexa gegen das heimische Verbraucherrecht.

Da der Konsument vor dem Kauf nicht hinreichend über die georderte Ware sowie deren Preis informiert wird, hat nun das Oberlandesgericht München in Deutschland den Amazon Dash Button verboten. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber man erwartet sich durchaus Signalwirkung. Denn auch in Österreich hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Oktober eine Klage gegen Amazon diesbezüglich eingereicht. Ein Urteil ist noch für dieses Jahr zu erwarten. Der Handelsverband unterstützt die Initiativen der Verbraucherschützer. Da sich das deutsche Urteil auf eine EU-Richtlinie bezieht, ist ein Verbot des Dash Buttons auch in Österreich sehr wahrscheinlich.

„Natürlich wollen wir für die österreichischen Konsumenten ein möglichst bequemes Einkaufserlebnis sicherstellen – jedoch nicht auf Kosten des Verbraucherschutzes. An diese Regeln müssen sich alle Handelsunternehmen halten, auch multinationale Digitalkonzerne wie Amazon“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Auch Alexa betroffen

Nach Ansicht des Handelsverbandes werden die Konsumentenschutzbestimmungen allerdings auch bei Käufen über den Sprachassistenten Alexa nicht eingehalten. Denn nach dem Fern- und Auswärtsgeschäft-Gesetz, das auf der erwähnten EU-Richtlinie basiert, muss dem Konsumenten vor einem Online-Kauf der Gesamtpreis der Ware einschließlich aller Abgaben und Steuern bekanntgegeben werden. Wie Testbestellungen gezeigt hätten, sei dies allerdings nicht der Fall. Denn da wurde von Alexa jeweils vor der endgültigen Bestellung die Produktbezeichnung sowie der Preis genannt. Eine Bejahung der Frage von Alexa, ob der Artikel jetzt gekauft werden soll, reicht aus und die Bestellung wird zahlungspflichtig aufgegeben. Allerdings nennt Alexa nach dem Kauf einen um 1% höheren Gesamtpreis für das soeben bestellte Produkt.

Die Differenz ergibt sich aus den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen in Deutschland und Österreich: Der von Alexa zunächst genannte Preis enthält die deutsche Mehrwertsteuer (19%), erst nach zahlungspflichtiger Bestellung wird der tatsächliche Kaufpreis inkl. österreichischer Mehrwertsteuer (20%) genannt. Dieses Vorgehen widerspreche nach Ansicht des Handelsverbandes klar der geltenden Rechtslage. Gleichzeitig ergebe sich damit eine systematische Wettbewerbsverzerrung im E-Commerce zu Gunsten von Amazon. Diese bestehe allerdings auch bei der Bestellung über amazont.at, da hier die Konsumenten sofort auf die deutsche Domain amazon.de umgeleitet werden, womit bei den Preisen auch hier zunächst der deutsche Mehrwertsteuersatz ausgewiesen werde.

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