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Dienstag, 19. März 2024
Koordinierte Maßnahmen gegen grenzüberschreitender Verstöße

Online-Handel: EU-Parlament stärkt Verbraucherrechte

Hintergrund | Dominik Schebach | 15.11.2017 | |  Archiv

Das EU-Parlament hat heute EU-weite Vorschriften zum besseren Schutz der Verbraucher vor Betrügereien im Online-Handel verabschiedet. Außerdem soll das neue Regelwerk laut EU-Parlament die Erkennung unseriöser Anbieter erleichtern. (Foto: © European Union 2017 - European Parliament)

Dazu sollen die Befugnisse der nationalen Vollzugsbehörden vergrößert werden, um Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze im Internet leichter aufzudecken und zu stoppen. Außerdem wurde die Grundlage geschaffen, damit die Behörden ihre Maßnahmen im Rahmen der überarbeiteten Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz EU-weit besser koordinieren können. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, Rechtslücken zu schließen, die durch die Unterschiede bei den Verbraucherschutzsystemen in den einzelnen EU-Länder noch verschärft werden.

Die zuständigen Behörden sollten unter anderem befugt sein,

  • Informationen von Registrierungsstellen für Domainnamen und Banken zur Identifizierung von unseriösen Geschäftemachern anzufordern,
  • Testkäufe von Waren oder Dienstleistungen, einschließlich „mystery shopping“ (anonyme Testkäufe), durchzuführen,
  • die Anzeige eines ausdrückliches Warnhinweises oder die Beschränkung oder Sperrung des Zugangs zu einer Online-Schnittstelle  anzuordnen, wenn keine anderen wirksamen Mittel zur Verfügung stehen, um die Einstellung oder das Verbot des Verstoßes zu bewirken,
  • Strafen wie zum Beispiel Geldbußen oder Zwangsgelder zu verhängen,
  • mit Unternehmern Verpflichtungen zu vereinbaren, um Folgen von Verstößen zu beheben sowie betroffene Verbraucher darüber zu informieren, wie sie Schadensersatz beantragen können.

 Die neue Verordnung wurde vom Parlament nach Verhandlung mit dem Rat als Vertreter der Mitgliedsstaaten beschlossen. Ausganslage war eine Untersuchung im Jahr 2014 laut der 37% der Online-Shopping- und Buchungswebseiten für Reisen, Unterhatung, Bekleidung, Elektronik und Verbraucherkredite gegen das EU-Verbraucherrecht verstießen.

Zur Bekämpfung von weiter verbreiterten Verstößen soll die EU-Kommission in jenen Fällen die Koordination übernehmen, in denen ein Verstoß gegen den Verbraucherschutz mindestens zwei Drittel der Mitgliedsstaaten, die zusammen mindestens zwei Drittel der EU-Bevölkerung ausmachen geschädigt hat, schädigt oder schädigen kann.

Eine zentrale Forderung des EU-Parlaments in den Verhandlungen mit dem EU-Rat wurde bei der neuen Verordnung ebenfalls umgesetzt: Es geht um die Einbeziehung der Verbraucherverbände. Ihnen kommt die Rolle als „externe Warnmelder“ zu. Sie können proaktiv mutmaßlich Verstöße melden, da sie laut EU-Parlamentarier möglicherweise früher als die Behörden von solchen erfahren.  

Der Gesetzestext, der vom Parlament mit 591 Stimmen gegen 80 bei 15 Enthaltungen verabschiedet wurde, muss noch vom Rat der EU förmlich angenommen werden. Die Verordnung wird 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten wirksam.

 

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