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Donnerstag, 28. März 2024
Energielabel: Bosch gegen Dyson

Nun auch Statement des deutschen GF

Hausgeräte | Stefanie Bruckbauer | 15.10.2014 | |  Archiv
Das Corpus Delicti: Der DC37c von Dyson. Bosch hat Dyson ja vorgeworfen, falsche Angaben auf dem seit 1.9.2014 verpflichtend geltenden Energielabel für Staubsauger gemacht zu haben. (Foto: Dyson) Das Corpus Delicti: Der DC37c von Dyson. Bosch hat Dyson ja vorgeworfen, falsche Angaben auf dem seit 1.9.2014 verpflichtend geltenden Energielabel für Staubsauger gemacht zu haben. (Foto: Dyson)

Bosch hat Dyson ja vorgeworfen, inkorrekte Werte - bezüglich Geräuschentwicklung und Staubaufnahme - auf dem Label zweier Dyson-Staubsauger angegeben zu haben. Bereits letzte Woche meinte Dyson Österreich GF Pollak zu diesem Vorwurf gegenüber E&W: „Wir gehen davon aus, dass unsere Werte korrekt sind.“ Nun hat auch der deutsche Dyson GF Alexander C. Schmidt, gegenüber POS-Mail, ein Statement zur Sachlage abgegeben.

Seit 1. September sind Energie-Label für Staubsauger verpflichtend vorgeschrieben. Die Bosch Hausgeräte GmbH untersuchte die angegeben Werte auf den Labeln der beiden Staubsauger DC37c und DC33c des Mitbewerbers Dyson, die auf dem Label den Top-Wert A für die Reinigungsleistung und ein gutes Geräuschlevel aufweisen. Bosch kam offenbar zu anderen Mess-Ergebnissen und erwirkte daraufhin bei den Landgerichten Köln und Berlin einstweilige Verfügungen gegen Dyson.

Letzte Woche meinte schon Dyson Österreich GF Pollak auf Anfrage von E&W: „Wir gehen davon aus, dass unsere Werte korrekt sind.“ Nun hat auch der deutsche Dyson GF Alexander C. Schmidt, gegenüber POS-Mail, gesagt, dass Dyson die Test-Regularien der EU befolgt habe und zu seinen Testverfahren stünde, jedoch der Ansicht sei, dass Teile der von Bosch durchgeführten Tests nicht den vorgegebenen Regularien entsprächen. Die Klassifizierung bei der Teppichreinigung würde bis zu einer endgültigen Klärung der Sachlage jedoch herabgesetzt.

Weiters sagte Schmidt gegenüber POS-Mail: „Es sollten die gleichen Einstellungen verwendet werden, um die Staubaufnahme auf Teppich, den durchschnittlichen spezifischen Energieverbrauch auf Teppich und den Schall-Leistungspegel festzulegen. Gleiches gilt für die Tests auf Hartböden. Bosch hat den Schall-Leistungspegel und die Staubaufnahme von Teppichen mit unterschiedlichen Einstellungen der Düse getestet. Dieses Vorgehen entspricht nach unserem Verständnis nicht den EU-Regularien.“

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