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Mittwoch, 24. April 2024
Anforderungen gemäß EU-Vorgaben 2016 ebenfalls erfüllt

Mitterlehner: EEffG bewährt sich auch im zweiten Jahr

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 14.03.2017 | |  Archiv

„Die Richtung stimmt: Österreich ist auf einem guten Weg, die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union zu erfüllen“, erklärte kürzlich Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner zu den vorläufigen Zahlen der zweiten Verpflichtungsperiode des Energieeffizienzgesetzes (EEffG). Für das Jahr 2016 gab es rund 10.000 Meldungen von Energiesparmaßnahmen, 7,21 Petajoule an Energie wurden eingespart.

In der zweiten Verpflichtungsperiode (1. Jänner bis 31. Dezember 2016) erfolgten insgesamt 9.668 Meldungen. Davon kamen 5.855 von verpflichteten Energielieferanten. Diese Energieeinsparungen umfassen 7,21 Petajoule (PJ), wobei 5,07 PJ basierend auf den Energieabsatzmeldungen gesetzlich vorgegeben waren. Zudem gab es gemäß den Datenbank-Eintragungen 3.813 freiwillige Maßnahmen. Dabei handelt es sich um die ersten Auswertungen, die jetzt durch die Monitoringstelle Energieeffizienz im Detail überprüft werden.

„Unser zuverlässiges, stabiles und sicheres System hat sich wieder bewährt, es gab keinerlei Ausfälle. So konnten alle verpflichteten Unternehmen ihre Maßnahmen einfach und fristgerecht melden“, so Peter Traupmann, Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur, die die von der EU geforderte Monitoringstelle betreibt. „Darüber hinaus haben wir unsere Serviceleistungen weiter ausgebaut und unter anderem die Betriebszeiten unserer Hotline am Ende des Meldezeitraums im Februar erweitert.“

Das Energieeffizienzgesetz setzt zur Umsetzung der EU-Vorgaben auf strategische Maßnahmen (wie den Sanierungsscheck) sowie auf ein Verpflichtungssystem. Dabei müssen Energielieferanten Effizienz-Maßnahmen im Umfang von 0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze an Endverbraucher nachweisen. Entscheidend ist, dass eine Maßnahme gesetzt wird, die das Input-Output-Verhältnis (z.B. eines Gerätes oder Prozesses) verbessert und dem Lieferanten zurechenbar ist.

Neben Energielieferanten erfasst das Gesetz auch große energieverbrauchende Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Energiedienstleister. Große Unternehmen müssen sich mit ihrem Energieverbrauch auseinandersetzen und externe Energieaudits durchführen oder ein zertifiziertes Managementsystem samt Energieaudits implementieren. Erbringer von Energiedienstleistungen und Energieberatungen für Unternehmen müssen Qualifikationskriterien erfüllen und sich in ein öffentliches Register der Monitoringstelle eintragen lassen. Kleine und mittlere Unternehmen sind vom Gesetz ausgenommen.

E-Wirtschaft zieht mit

Österreichs E-Wirtschaft hat gemeinsam mit ihren Kunden im Jahr 2016 die Ziele der Branche erneut erfüllt, erklärte auch Barbara Schmidt, Generalsekretärin der Interessensvertretung Oesterreichs Energie, anlässlich der Bekanntgabe der aktuellen Zahlen der Monitoringstelle durch das Wirtschaftsministerium. Im Schnitt erfolgte jede dritte Maßnahme der Branche auf Basis individueller Bewertungsmethoden. Dies zeigt, dass die Branche proaktiv und innovativ agiert und Engagement beweist, so Schmidt.

Trotz hoher gesetzlicher Standards und mitunter langer Amortisationsdauern ist es den Energielieferanten gelungen, für Effizienzmaßnahmen gemeinsam mit ihren Kunden Investitionen zu mobilisieren und beispielsweise Maßnahmen wie den Einsatz von Wärmepumpen zu forcieren. Schmidt: „Dass hier namhafte Investitionen getätigt werden und nicht nur einfache, rasch wirksame Projekte durchgeführt werden, beweist, dass die E-Wirtschaft ihre Verpflichtungen ernst nimmt und als Partner der Kunden hohes Vertrauen genießt.“ Laut der aktuellen Marktstudie von Oesterreichs Energie sehen jeweils deutlich mehr als 80 Prozent der Kunden die Unternehmen die E-Wirtschaft als fortschrittlich und kundenfreundlich. 94 Prozent beurteilen die Branche als zuverlässig und leistungsfähig.

Private Haushalte in Österreich werden trotz zunehmender Mehrfachausstattung derzeit stetig energieeffizienter. Treiber der Entwicklung sind unter anderem der Umstieg auf effizientere Geräte oder auf Energiesparlampen/LEDs. Wesentliche Verbesserungen wurden auch durch Maßnahmen im Bereich Heizung und Warmwasser erzielt. Der Anteil dieser Maßnahmen, der inzwischen zum wichtigsten Maßnahmenbereich aufstieg, wuchs im abgelaufenen Jahr von 25 auf 36 Prozent. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Beratung. Schmidt: „Aufklärung und Bewusstseinsbildung bei den Kunden ist zeit- und ressourcenintensiv. Damit sind keine kurzfristigen Erfolge zu realisieren – doch die Branche beweist Ausdauer und einen entsprechend langen Atem. Hier fließt viel Arbeitszeit und Engagement hinein.“

Insgesamt schreibt das EEffG für die E-Wirtschaft, die Kunden mit fünf Millionen Zählpunkten betreut, bis 2020 jährlich den Nachweis von Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 0,6 Prozent ihrer gelieferten Energie vor. Das entspricht aktuell rund 550 Millionen Kilowattstunden (Strom- und Gasbereich) pro Jahr. Oesterreichs Energie ist auf Basis der zum 14.2.2017 zeitgerecht erfolgten Meldungen an die Monitoringstelle überzeugt, erneut die Vorgaben erfüllt zu haben. Eine endgültige Bewertung wird allerdings erst nach Prüfung der Maßnahmen durch die Monitoringstelle bzw. nach Ablauf der Prüfungsfrist möglich sein, welche der Monitoringstelle gesetzlich eingeräumt wird, möglich sein.

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