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Freitag, 29. März 2024
AK und VKI fordern Opt-Out

Neue Diskussion um Smart Meter

Hintergrund E-Technik | Dominik Schebach | 13.07.2017 | | 2  Archiv

Bis Ende 2019 sollen 95% aller Haushalte mit Smart Meter ausgestattet werden. Gegen die intelligenten Stromzähler hat nun allerdings die Arbeiterkammer datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet. Auch der VKI fordert die Möglichkeit eines generellen Opt-Out. Die österreichische Energiewirtschaft verweist dagegen auf die vielen Vorteile, die Smart Meter für die Konsumenten bringen, sowie auf die eigenen hohen Datenschutz-Standards.

Derzeit kann ein Konsument einen Smart Meter ablehnen. Nach gegenwärtiger Gesetzeslage allerdings nur solange, bis eine Ablehnungsquote von fünf Prozent der Haushalte erreicht wird. Schließlich soll ja das Ausbauziel bis 2019 erfüllt werden. Nachdem die AK in den vergangenen Monaten einen Anstieg an Beschwerden bezüglich Smart Meter festgestellt hatte, hat sie eine Studie zu Smart Meter und Datenschutz in Auftrag gegeben.

Das Gutachten von Prof. Ennöckl kommt laut AK zum eindeutigen Schluss, dass die Bereitstellung von intelligenten Messgeräten gegen den Willen der Betroffenen als Verletzung des Grundrechts auf Geheimhaltung personenbezogener Daten gem § 1 Abs 1 Datenschutzgesetz (DSG) 2000 zu qualifizieren ist. Für die Arbeiterkammer folgt daraus, dass die Konsumenten auch in Zukunft die Möglichkeit haben müssen, den Einsatz eines intelligenten Stromzählers im Haushalt abzulehnen. Der Einbau gegen ihren Willen stelle demnach eine verfassungswidrige Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz dar.

VKI schließt sich der AK an

Wenig überraschend schließt sich der VKI der Position der Arbeiterkammer an. Jeder Haushalt solle selbst über den Einsatz bzw die Aktivierung eines Smart Meters entscheiden, betont VKI-GF Rainer Spenger: „Alles andere wäre ein Eingriff ins Grundrecht und ist daher abzulehnen.“

Zwar bestätigt der VKI, dass der Einsatz von Smart Meter Verbrauchern und Verbraucherinnen durchaus Vorteile bringen könne – so lassen sich damit die Stromfresser im Haushalt leichter identifizieren. Die Bedenken wegen Datenschutz überwiegen jedoch. „Der VKI hat nichts gegen den Smart Meter an sich, aber natürlich ist die Sorge berechtigt, dass die gesammelten Daten missbräuchlich verwendet werden können“, meint Christian Kornherr, Leiter Bereich Untersuchung im VKI. „Wir unterstützen daher die Forderung der AK, dass jeder Verbraucher selbst entscheiden soll, ob er in seinem Haushalt einen Smart Meter einsetzen will oder nicht“.

Mit den detaillierten Daten, die der alle Viertelstunden messende neue Stromzähler sammelt, könnten Stromanbieter zwar Tarife anbieten, die für die Konsumenten günstiger sind, dahingestellt bleibt aber, wer bereit ist, dann tatsächlich etwa um 3:00 morgens seine Wäsche zu waschen, argumentiert der VKI. – Was zeigt, dass der VKI offensichtlich die Entwicklung der Hausgeräte und Haustechnik in den vergangenen Jahren vollkommen verschlafen hat.

Vorbild für Europa

Gegen die Bedenken der AK führt Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft, die erarbeiteten Sicherheitsstandards für Smart Meter in Österreich ins Feld. Diese liegen laut OEE weit über den Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. „Zusätzlich hat die E-Wirtschaft Verhaltensregeln zur Wahrung des Datenschutzes im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten erarbeitet, die als Vorbild für Europa gelten“, so Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie.

Nach Ansicht der Energieversorger bringen Smart Meter den Konsumentinnen und Konsumenten viele Vorteile: Der aktuelle Stromverbrauch ist jederzeit abrufbar und somit liegt mehr Wissen über den eigenen Stromverbrauch vor. Das eigene Verbrauchsverhalten kann dementsprechend angepasst werden, und es wird eine Grundlage für maßgeschneiderte Preisangebote geschaffen. Die Zählerablesung erfolgt automatisch und es ist nicht mehr notwendig, Termine dafür zu vereinbaren.

Österreich zähle im europäischen Vergleich bei der Smart-Meter-Einführung zu den Vorreitern in Bezug auf eine einheitliche, standardisierte Umsetzung. Durch die gemeinsame Entwicklung eines Lastenheftes für intelligente Messsysteme und korrespondierenden Use-Cases konnte ein einheitlicher Standard in Österreich entwickelt werden, der auch für höchstmögliche Datensicherheit sorgt, wie die OEE betonte. Da am Markt keine Standardsysteme verfügbar waren, war das für die Hersteller eine große Herausforderung, die bewältigt wurde. Die aktuell im „Clean Energy Package“ der Europäischen Kommission vorgesehenen Vorgaben zum Datenschutz werden demnach von den österreichischen Verteilernetzbetreibern, die für die Umsetzung zuständig sind, bereits jetzt übererfüllt. Derzeit sei eine Roll-Out-Quote von 70% für das Jahr 2017 vorgesehen. Die vorgegebene 95%-Quote bis 2019, sei allerdings nicht zu erfüllen. Die EVUs fordern daher, dass jeder Zähler, unabhängig von den vom Kunden gewählten Funktionen, zur 95 % Quote anerkannt wird, sowie eine Anpassung des Zeitrahmens an die faktischen Möglichkeiten.

Den Bedenken der Kunden wollen österreichs Energieversorger mit vermehrter Information begegnen. Dazu lädt die OEE auch die Arbeiterkammer ein. „Die Sorgen der Menschen nehmen wir ernst, da es sich um den Abschied von etwas Gewohntem zu Gunsten von etwas Neuem handelt. Wir müssen daher sehr sorgfältig kommunizieren und die Bevölkerung aufklären. Je mehr Organisationen sich des Themas annehmen, desto besser,“ so Schmidt

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Kommentare (2)

  1. Überwachungszähler

    Ich hoffe, daß die Österreicherinnen und Österreicher nicht so dumm sind und lassen sich den, von Brüssel diktierten Überwachungszähler einbauen.
    Als Draufgabe müssen sie für die Überwachung auch noch hunderte Millionen Euro dafür bezahlen.
    Die Aussagen der Energiewirtschaft, der Zähler sei für
    die Stromkunden kostenlos, gehört in das Reich der Märchen.
    Wo soll das Geld dafür herkommen?
    Zahlen es die Strommanager und EU Politiker aus ihrer privaten Tasche?
    Die Stromwirtschaft wird die Meßentgelte, die Netzéntgelte oder sonstige Gebühren erhöhen um die
    Überwachungs – und Spionagezähler zu finanzieren.

  2. Wäsche waschen um 3h morgens…

    Na, dann viel Spass wenn dann die Nachbarn im Mehrparteienhaus im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Bett geschleudert werden!

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