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Mittwoch, 24. April 2024
3500 Schlichtungsverfahren im ersten Halbjahr

Verbraucherschlichtung: Zwei von drei Fälle gelöst

Hintergrund | Dominik Schebach | 11.07.2016 | |  Archiv
Konsumentenschutzminister Alois Stöger zog nach sechs Monaten eine erste positive Bilanz zum Alternativen-Sttreitbeilegungs-Gesetz Konsumentenschutzminister Alois Stöger zog nach sechs Monaten eine erste positive Bilanz zum Alternativen-Sttreitbeilegungs-Gesetz".

Mit Anfang dieses Jahres wurde die Möglichkeit zur Schlichtung von Streitfällen zwischen Verbrauchern und Unternehmen deutlich ausgebaut. Nun hat Konsumentenschutzminister Alois Stöger zusammen mit acht Verbraucherschlichtungsstellen eine erste – positive – Bilanz gezogen.

Rund 3.500 Schlichtungsverfahren wurden in den vergangenen sechs Monaten gestartet. Davon konnten bereits knapp 3.000 Fälle abgeschlossen werden. Die Einigungsquote lag bei 63%. Die durchschnittliche Länge des Verfahrens betrug 33 Tage, deutlich unter den angestrebten 90 Tagen. „Das seit Jänner in allen EU-Mitgliedsstaaten zur Anwendung kommende Modell der Verbraucherschlichtung hat sich schon nach knapp einem halben Jahr bewährt. Die Intention der Schlichtung „Wir werden keinen Richter brauchen“ bringt klare Vorteile für beide Seiten. Es werden unbürokratisch Lösungen gesucht, die für alle Beteiligten akzeptabel sind und den Gang zu Gericht ersparen“, so Konsumentenschutzminister Alois Stöger.

Das Modell der Verbraucherschlichtung basiert auf einer EU-Richtlinie zur alternativen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten. Dazu wurde in Österreich das „Alternative-Streitbeilegungs-Gesetz“ beschlossen, das für nahezu sämtliche Verbraucherverträge acht anerkannte Stellen zur Streitbeilegung festschreibt. Alle Schlichtungsstellen arbeiten nach denselben Grundsätzen, die ein unabhängiges und faires Verfahren sicherstellen sollen. Kontrolliert wird das System vom Konsumentenschutzministerium.

Das Verfahren ist grundsätzlich freiwillig. Kein Unternehmen wird verpflichtet, dem Vorschlag der Schlichtungsstelle zu folgen. Bei vier Schlichtungsstellen gibt es allerdings die Verpflichtung, am Verfahren mitzuwirken. Die erste Halbjahresbilanz zeigt insgesamt eine sehr hohe Teilnahmequote (91% insgesamt, 70% bei freiwilliger Teilnahme). Durchgeführt wird das Verfahren von unabhängigen, weisungsfreien Schlichter. Das Verfahren ist für die Konsumenten kostenfrei.

Erkennbar sind die Schlichtungsstellen an dem gesetzlich festgelegten Logo mit dem Text „staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle“. Zu diesen gehören unter anderem die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte sowie die Schlichtungsstelle der RTR für die Bereiche Telekom, Postdienste, Medien und Signatur- und Zertifizierungsdienste. Der Verein Internetombudsmann kümmert sich um Schlichtungen im Bereich der Online Geschäfte.  

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