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Freitag, 29. März 2024
Österreichischer Verband für Elektrotechnik

Neue OVE-Richtlinie R 2: Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

E-Technik | Wolfgang Schalko | 10.02.2017 | |  Archiv

Immer mehr Unternehmen wie auch Privatpersonen vertrauen beim Schutz von Hab und Gut auf Einbruch- und/oder Überfallmeldeanlagen. Die entsprechenden Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung sind in der neuen OVE-Richtlinie R 2 festgelegt.

Einbruchmeldeanlagen (Alarmanlagen) bestehen meist aus einer Kombination von mechanischen und elektronischen Sicherungseinrichtungen und sollen so konzipiert sein, dass Einbrüche bzw. Einbruchsversuche möglichst frühzeitig erkannt und gemeldet werden. Überfallmeldeanlagen hingegen, die in der Regel an ein Sicherheitsunternehmen angebunden sind, dienen dazu, im Fall einer Bedrohung oder eines Überfalls Hilfe herbeizurufen.

Der OVE Österreichische Verband für Elektrotechnik veröffentlichte mit 1. Februar 2017 die neue OVE-Richtlinie R 2, die Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen festlegt. Sie basiert auf internationalen technischen Regeln, berücksichtigt jedoch nationale Spezifika der österreichischen Gewerbeordnung.

Diese neue Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe des Technischen Subkomitees „Alarmanlagen“ im OVE im Rahmen eines Workshops ausgearbeitet und ist das Ergebnis der Adaptierung der bestehenden OVE-Richtlinie R 2 vom Jänner 2010.

Die neue OVE-Richtlinie R 2 „Einbruch- und Überfallmeldeanlagen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ kann ab sofort im OVE-Webshop unter http://www.ove.at/shop als PDF um 52,08 Euro (exkl. MwSt.) heruntergeladen bzw. als Papierversion um 65,10 Euro (exkl. MwSt.) bestellt werden.

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