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Donnerstag, 25. April 2024
Einstweilige Verfügung

Kampf ums Label: Bosch gegen Dyson

Hausgeräte | Dominik Schebach | 10.10.2014 | |  Archiv
Konkret beanstandete Bosch die Reinigungsleistung auf Teppich sowie die Geräuschentwicklung von den Dyson-Modellen DC37c und DC33c. Konkret beanstandete Bosch die Reinigungsleistung auf Teppich sowie die Geräuschentwicklung von den Dyson-Modellen DC37c und DC33c.

Seit dem 1. September sind die Energie-Label für Staubsauger in der EU in Kraft. Nun hat Bosch die Angaben auf dem Label bezüglich Geräuschentwicklung und Staubaufnahme von zwei Dyson-Staubsaugern beanstandet und vor deutschen Gerichten zwei einstweilige Verfügungen erwirkt.

Der Vorwurf lautet auf Irreführung der Verbraucher und Verstoß gegen europarechtliche Vorschriften. Konkret untersuchte Bosch Hausgeräte GmbH die angegeben Werte auf den Labeln der beiden Dyson Staubsauger DC37c und DC33c, die auf dem Label den Top-Wert A für die Reinigungsleistung und ein gutes Geräuschlevel aufweisen.

Laut Bosch komme die Untersuchung durch ein unabhängiges Testlabor allerdings zu anderen Werten: Demnach entspreche die Reinigungsleistung auf Teppich der Kategorie D und das Geräuschlevel 83 dB. Aufgrund dessen erwirkte Bosch bei den Landgerichten Köln und Berlin zwei einstweilige Verfügungen gegen die Firma Dyson. Beide Gerichte haben aufgrund der Differenzen bei der Auslobung der Werte für das Geräuschlevel sowie der Staubaufnahme auf Teppich bei den Staubsaugern DC37c und DC33c von Dyson eine Irreführung der Verbraucher und einen Verstoß gegen europarechtliche Vorschriften festgestellt und erließen daher nach Anhörung von Dyson entsprechende gerichtliche Verbote gegen die Dyson GmbH.

Beide gerichtliche Verbote wurden laut Bosch Dyson zwischenzeitlich zugestellt und müssen somit von Dyson beachtet werden, wobei im Hinblick auf den DC33c das Landgericht Berlin Dyson eine zweiwöchige Umstellungsfrist ab Vollziehung, mithin bis zum 24.10.2014 eingeräumt hat. Es handelt sich hierbei jeweils um vorläufige Entscheidungen und Dyson kann hiergegen noch Rechtsmittel einlegen.

[Update]

Für Dyson Österreich erklärte GF Peter Pollack: „Wir gehen davon aus, dass unsere Werte korrekt sind. Zu diesen Werten stehen wir. Aber wir nehmen dies zum Anlass, unsere Tests nochmals durchzuführen. Für Österreich hat dieses Verfahren keine Auswirkungen.“

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