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Freitag, 29. März 2024
Heimische Unternehmen orten Wettbewerbsverzerrung

Klage gegen die Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 10.01.2019 | |  Archiv

austropapier, die Vereinigung der österreichischen Papierindustrie, voestalpine, VERBUND und die österreichische Energiebörse EXAA reichen gemeinsam einen Antrag auf Abstellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gegen den deutschen Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH ein.

Schon seit in den 1990er Jahren die Bestrebungen für einen gemeinsamen europäischen Strombinnenmarkt anliefen, bildeten Deutschland und Österreich eine – bis Oktober 2018 geltende – länderübergreifende gemeinsame funktionierende Preisgebotszone. Es gab und gibt keinen strukturellen Netzengpass an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich. Die technische Grenzkapazität liegt aktuell bei bis zu 10.700 Megawatt.

Mit 1. Oktober 2018 wurde jedoch die bisher gemeinsame Strompreiszone Deutschland-Österreich getrennt. Für den Stromhandel zwischen den beiden Ländern stehen seither nur noch 4.900 Megawatt Strom durch Langfristkapazitäten zur Verfügung, mit zusätzlichen tagesabhängigen Restkapazitäten.

Antrag auf Abstellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

austropapier, die Vereinigung der österreichischen Papierindustrie, der weltweit führende Technologie- und Industriegüterkonzern voestalpine, Österreichs größter Stromversorger VERBUND und die Energiebörse EXAA mit Sitz in Wien werden einen gemeinsamen Antrag auf Abstellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gegen den deutschen Netzbetreiber TenneT TSO GmbH am Oberlandesgericht Wien einbringen. Konkret beziehen sich die vier Unternehmen darauf, dass der deutsche Übertragungsnetzbetreiber seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt, indem er innerdeutsche Netzengpässe mit der Einführung einer Engpassbewirtschaftung an der österreich-deutschen Grenze beheben möchte. Durch diese Maßnahme kommt es zu einer wettbewerbswidrigen Marktverzerrung, da die strukturellen Netzengpässe nicht an der österreich-deutschen Grenze, sondern innerhalb von Deutschland liegen. Dazu gibt es auch einen Präzedenzfall aus dem Jahr 2010 („Swedish Interconnectors“) betreffend die Verbindungsleitungen zwischen Schweden und Dänemark, in dem die Europäische Kommission genau zu dieser Schlussfolgerung gelangte. Des Weiteren wurde die Analyse der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Strompreiszonentrennung nicht durchgeführt, obwohl dies gemäß EU-Recht so vorgesehen ist.

Mehrbelastung für den Wirtschaftsstandort Österreich und Verletzung der EU-Ziele

Die ungerechtfertigte Trennung des bisher gemeinsamen deutsch-österreichischen Marktgebiets führt zu Mehrkosten und schwächt die österreichische Volkswirtschaft. Höhere Energiepreise bedingen eine sinkende Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie sowie die Schwächung der Kaufkraft der Haushalte. Gleichzeitig führt die Wettbewerbsbeschränkung zu einem illiquiden österreichischen Terminmarkt mit gestiegenen Vermarktungs- und Beschaffungsrisiken für Erzeuger und Verbraucher.

Allein in den ersten Monaten zeigt sich durch die Trennung bereits ein deutlicher Preisunterschied zwischen den deutschen und österreichischen Stromhandelsprodukten. Auf Basis der aktuellen Terminmarktpreise ergibt sich eine zusätzliche Belastung der österreichischen Endkunden von mindestens 180 Mio. Euro jährlich, wobei ein Großteil die Industriekunden betreffen, vor allem in energieintensiven Branchen wie der Metall- Papier-, Glas- oder Chemieindustrie. Für die österreichischen Haushaltskunden ergibt sich derzeit eine Mehrbelastung in der Höhe von rd. 60 Mio. Euro pro Jahr.

Die Trennung steht darüber hinaus im Widerspruch zum EU-Ziel der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Strombinnenmarktes. Die Grenzkapazitäten zwischen den europäischen Ländern sollten demnach ausgebaut werden mit dem Ziel mindestens 10% der installierten Erzeugungskapazität als Grenzkapazität anbieten zu können. Österreich ist eines der wenigen europäischen Länder die dieses Ziel bereits heute bei weitem übertreffen. Im Sinne dieses EU-Ziels wurden zur Entwicklung des gemeinsamen Marktgebiets mit Deutschland die Netzkapazitäten in den letzten Jahren sukzessive ausgebaut.

Mit diesem rechtlichen Schritt setzen sich die Unternehmen weiter ungebrochen für den Erhalt des gemeinsamen Marktgebietes und für die Schaffung des gemeinsamen EU-Strombinnenmarktes ein.

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