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Donnerstag, 28. März 2024
Ab 1. Jänner 2016

UFH erweitert Serviceangebot auf PV-Bereich

E-Technik | Wolfgang Schalko | 08.12.2015 | |  Archiv

Das UFH ist seit mehr als 20 Jahren ein kompetenter Partner für die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten und Batterien, Kühlgeräterecycling und Verpackungsentsorgung. Ab 1. Jänner 2016 bietet das Qualitätssystem auch eine umweltschonende und ressourceneffiziente Entsorgung im Bereich Photovoltaik an.

Das UFH

  • …kümmert sich um die ordnungsgemäße Behandlung von defekten PV-Modulen, Stromspeichern und Wechselrichtern.
  • …übernimmt die Registrierung im EDM-Portal sowie die regelmäßigen Meldungen.
  • …stellt umfangreiche Informationen zur Verfügung – zB gilt die Rücknahmepflicht für Stromspeicher unabhängig von der Inverkehrsetzung, der Herkunft oder der chemischen Zusammensetzung.

Wohin mit defekten PV-Modulen?

  • Die gesetzliche Vorgabe: Defekte PV-Module können nicht an kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Warum das so ist? Weil es sich bei PV-Modulen in Österreich um gewerbliche Geräte handelt. Bereits im Juli 2014 wurde auf Grund europäischer Vorgaben die österreichische Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) novelliert. Neu ist, dass seit diesem Zeitpunkt auch PV-Module in den Geltungsbereich der EAG-VO fallen. Direkt betroffen sind all jene, die Elektrogeräte (jetzt auch PV-Module) und Batterien zum ersten Mal in Österreich in Verkehr setzen: Österreichische Hersteller, Importeure, Händler, Installateure bei direkt Bezug aus dem Ausland.
  • Die Lösung: Die defekten PV-Module an einen befugten Sammler oder Behandler übergeben.

Wohin mit defekten Stromspeichern?

  • Die gesetzliche Vorgabe: Defekte Stromspeicher gelten in Österreich ebenso als gewerbliche Geräte, sie können daher nicht an kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.
  • Die Lösung: Ein befugter Sammler oder Behandler kümmert sich um die defekten Stromspeicher.

Wohin mit defekten Wechselrichtern?

  • Die gesetzliche Vorgabe: Wechselrichter sind als Haushaltsgeräte zu melden, das macht den Unterschied zu defekten PV-Modulen und Stromspeichern aus.
  • Die Lösung: Wer defekte Wechselrichter in Verkehr setzt, hat diese bei einem Sammel- und Verwertungssystem zu entpflichten. Daher können diese Elektroaltgeräte an den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.

 

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